Christen wollen Ruhe

RELIGION Bremen soll nicht weiter an Sonn- und Feiertagen knabbern, sagen Kirchenvertreter

„Auf dieses Allein-stellungsmerkmal kann ich verzichten“

Christian Weber (SPD), Bürgerschaftspräsident

Eine weitere Lockerung der Feiertagsordnung wollen die Kirchen im Land Bremen nicht hinnehmen. „Mit uns wird es keine weiteren Kompromisse geben“, sagte gestern der theologische Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms. Das sei auch der Standpunkt des katholischen Gemeindeverbandes. Bremens Sonn- und Feiertagsgesetz gilt noch bis Ende Februar 2018 und muss bis dahin in der Bremischen Bürgerschaft neu beraten und beschlossen werden.

Im März 2013 hatte die Bürgerschaft beschlossen, den Schutz der „stillen Feiertage“ – also Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag – zu lockern. Nach dem mehrheitlichen Beschluss der rot-grünen Regierungsfraktionen dürfen beispielsweise Diskotheken an diesen Tagen länger öffnen.

Das bis dahin gültige Feiertagsgesetz verbot an Karfreitag von 4 Uhr morgens bis 4 Uhr des nächstfolgenden Tages öffentliche Veranstaltungen, bei denen der „ernste Charakter“ nicht gewahrt ist. Mit der Novelle gilt das „Tanzverbot“ nur noch von 6 Uhr bis 21 Uhr. Auch an Volkstrauertag und Totensonntag können Discos im kleinsten Bundesland länger Platten auflegen.

Auch Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) hatte kürzlich für den Sonn- und Feiertagsschutz Partei ergriffen: Verglichen mit anderen Bundesländern habe Bremen am Karfreitag die kürzesten stillen Zeiten, nämlich lediglich 15 Stunden. „Auf ein solches Alleinstellungsmerkmal kann ich sehr wohl verzichten“, so Weber, „das hätte ich lieber in der Bildung oder Wissenschaft.“ (epd)