: Kaiser’s Tengelmann: Wie man eine Ministererlaubnis rettet
Eine neue Fristverlängerung lässt die Beschäftigten bei Kaiser’s Tengelmann aufatmen. Nach einem Krisentreffen am Donnerstag ist die Zerschlagung der Supermarktkette noch nicht endgültig vom Tisch, es gibt aber offenbar genug Gesprächsbedarf, um sich noch mal eine neue Rettungsfrist zu setzen. Tausende Beschäftigte bei Kaiser’s Tengelmann blicken nun auf den 18. Oktober. Bis dann soll eine Entscheidung über die Zukunft der 15.000 Beschäftigen und der über 400 Filialen fallen. Wie aus den Verhandlungen zu erfahren war, sollen sich die Parteien angenähert haben. „Das Ziel ist in Sicht, aber es ist noch keine Tinte auf dem Papier“, hieß es.
Die Konkurrenten Rewe, Markant und Norma hatten aus Wettbewerbsgründen gegen die Ministererlaubnis für die Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Märkte durch den Branchenprimus Edeka geklagt. Solange sie ihre Beschwerden nicht zurücknehmen, bleibt die Übernahme gesperrt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte u. a. Zweifel geäußert, dass die Auflagen zur Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel (SPD) genügen, um die Stellen bei Kaiser’s Tengelmann abzusichern.
Der inzwischen eingeschaltete Bundesgerichtshof hat eine erste Entscheidung über die geplante Fusion für den 15. November 2016 angekündigt. Entscheiden wird er aber nur, wenn die Konkurrenten ihre Beschwerden nicht vorher zurückgezogen haben. Zu welchem Preis die Konkurrenten bereit wären, auf ihre Beschwerden zu verzichten, ist unklar.
Daniel Zimmer, Professor für Wirtschaftsrecht in Bonn und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, erinnert das Szenario an die Fusion der Energieriesen Eon und Ruhrgas im Jahr 2003. Auch damals seien in letzter Minute Beschwerden gegen die Ministererlaubnis „abgekauft“ worden. Der Zusammenschluss habe damals deutliche Nachteile für die Verbraucher mit sich gebracht. Markus Sehl
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