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BGH zu Flügen
: Umbuchung wird wohl teuer bleiben

KARLSRUHE | Pauschalurlauber müssen wohl auch weiterhin mit hohen Zusatzkosten für eine Umbuchung rechnen, wenn sie ihre gebuchte Reise kurzfristig einem anderen überlassen wollen. Das zeichnete sich gestern in einer Verhandlung am Bundesgerichtshof ab. Die Richter deuteten an, dass sie es nicht für sinnvoll halten, die Veranstalter auf andere Vertragskonditionen zu verpflichten. Nicht umbuchbare Flüge seien oft billiger. Für flexible Tickets müssten am Ende alle Reisenden mehr bezahlen. (dpa)