: Mindestlohn regelt Rechte für Generation Praktikum
AUSBILDUNGAlle Praktikanten haben Anspruch auf Verträge, freiwillige Praktikanten ab drei Monaten auf Geld. Erste Firma schließt Tarifvertrag
Praktika sind in vielen Studiengängen Pflicht. Und wo nicht, da versuchen Studierende häufig von sich aus, in den Semesterferien ins Berufsleben hineinzuschnuppern. Insgesamt machen jährlich rund 600.000 Studierende und frische Uni-Absolventen ein Praktikum. Sie sind im Schnitt 25 Jahre alt und verbringen eine Zeit zwischen einem und sechs Monaten in einem Betrieb. „Vor der Einführung des Mindestlohns bekamen 40 Prozent kein Geld fürs Praktikum“, berichtet Florian Haggenmiller, Bundessekretär der DGB-Jugend. Das sei das Ergebnis einer Studie, für die die DGB-Jugend 600 Praktikanten befragte.
Doch nun hat das neue Mindestlohngesetz aus seiner Sicht deutliche Verbesserungen für diese Gruppe mit sich gebracht: Erstmals wurde definiert, was ein Praktikum ist. Festgeschrieben wurde auch, dass jeder Praktikant Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag mit Lernzielen und einem Abschlusszeugnis hat. „Das schafft Transparenz und hilft, Rechte auch durchzusetzen, wenn zum Beispiel die im Vertrag zugesicherte Betreuung nur Fiktion war“, sagt Haggenmiller.
Nach dem Gesetz muss für Uni-Absolventen, die ein Praktikum absolvieren, der Mindestlohn gezahlt werden. Ein Anspruch darauf besteht auch bei freiwilligen Praktika während des Studiums, allerdings erst ab einer Dauer von drei Monaten. Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, haben dagegen kein Anrecht auf eine Bezahlung. Die DGB-Jugend fordert für Pflichtpraktikanten eine Bezahlung entsprechend des Bafög-Höchstsatzes, der ab Oktober bei 735 Euro monatlich liegt.
Wie die Leistungen für Praktikanten aussehen, hängt maßgeblich davon ab, wie gefragt der berufliche Nachwuchs ist. So hat die IG Metall gerade mit einem Unternehmen aus der Automobilbranche erstmals einen Tarifvertrag für angehende Ingenieure vereinbart hat, der sowohl Praktikanten, Werkstudenten als auch dual Studierende und Doktoranden umfasst. Beim Entwicklungsdienstleister Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr (IAV), der mehr als 6.000 Mitarbeiter unter anderem in Gifhorn beschäftigt, erhalten die 300 Werkstudierenden ab 1. Oktober ein Stundenentgelt von 13,98 Euro. Dabei handelt es sich häufig um ehemalige Praktikanten, die zur Finanzierung ihres Studiums nebenher wöchentlich bis zu 20 Stunden in dem Betrieb arbeiten. Praktikanten bei IAV bekommen ab Oktober von Anfang an 800 Euro monatlich, außerdem werden praktikumsbezogene Ausbildungskosten übernommen.
Auch Volkswagen hat seine Leistungen für Praktikanten schriftlich festgelegt. Dazu gehört der gesetzliche Mindestlohn für alle studentischen Praktikanten, Urlaubsanspruch, Mitarbeiterkonditionen beim Kauf eines Volkswagen, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die Zusicherung, dass „sehr erfolgreiche“ Praktikanten in einen akademischen Talentpool aufgenommen werden und so leichter den Berufseinstieg bei Volkswagen schaffen können. Joachim Göres
Online-Beratung der DGB-Jugend für Praktikums-Probleme: http://jugend.dgb.de/-/iB7
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