: Reiche Städte müssen weiterhin zahlen
Kommunal-SoliÜber siebzig Städte scheitern vor NRW-Verfassungsgericht mit ihrer Sammelklage
Das Verfassungsgericht in Münster hat am Dienstag geurteilt, dass der „Kommunal-Soli“ in Nordrhein-Westfalen rechtens sei. Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden ab. Die seit zwei Jahren erhobene Umlage ist Teil des sogenannten Stärkungspakts.
Der Deal sieht vor, dass reiche Kommunen mit einer Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro armen Städten dabei helfen sollen, aus dem Schuldensumpf herauszukommen. Im Gegenzug verpflichten sich die verschuldeten Kommunen zu herben Sparmaßnahmen und einem ausgeglichenen Haushalt bis spätestens 2021.
Soli-Hauptzahler ist Monheim am Rhein mit jährlich gut 22 Millionen, gefolgt von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit knapp 19 Millionen. Die beiden Städte führen den Widerstand an. Für die Kläger verstößt der Soli gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. NRWs oberste Richter sehen das anders. Die Umlage stünde zwar in einem „problematischen Spannungsverhältnis“ zum Grundsatz kommunaler Selbstverantwortung. Doch angesichts der desolaten Haushaltslage des Landes sei der Soli „ausnahmsweise zulässig“ und „zumutbar“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Für Kommunal- und Innenminister Ralf Jäger (SPD) schafft das Urteil Rechtssicherheit. Der Soli bewahre finanzschwache Städte und Gemeinden vor „akuter Manövrierunfähigkeit“. Jäger verweist darauf, dass außer Nordrhein-Westfalen zehn weitere Flächenländer ähnliche Umlagen erheben. Dabei verschweigt er, dass die Verschuldung der NRW-Kommunen im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark gestiegen ist. Claudia Hennen
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