: Unerwartete Schützenhilfe
Zivilklausel Über Monate weigerte sich die Hochschule Bremen, den Kooperations-vertrag mit der Bundeswehr rauszurücken. Nun ist er öffentlich – und erntet Kritik
Aus Berlin Ralf Pauli
Am 3. Mai unterzeichneten die Hochschule Bremen und die Bundeswehr einen Kooperationsvertrag, der für hitzige Diskussionen sorgt. Ab dem kommenden Wintersemester, wurde kurz zuvor bekannt, sollen die ersten Soldatinnen als Informatikstudentinnen im Hörsaal sitzen, obwohl die rot-grüne Landesregierung vergangenes Jahr eine Zivilklausel in das Hochschulgesetz aufnahm. Seither müssen „Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zwecken“ dienen. Pikant: Die Bremer Hochschule hatte sich dazu bereits zuvor selbst verpflichtet.
Während Asta und Hochschulleitung noch stritten, ob eine Bundeswehrkooperation an sich schon die Zivilklausel verletzte, stellte Clemens Prill eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Akteneinsicht bei Behörden gewährt. Der Student aus Bremerhaven wollte den Vertrag einsehen. „Auf der Website der Bundeswehr wurde schon mit dem Studiengang geworben, noch bevor die Uni den Vertrag unterzeichnet hat. Das kam mir sehr intransparent vor.“
Die Hochschule erwiderte, sie müsse den Vertrag nicht herausgeben. Das Hochschulgesetz schreibe nur die Veröffentlichung von Forschungsverträgen vor. Prill fragte bei der Bundeswehr an – und hatte Erfolg.
Seit Montag ist der Vertrag auf der Plattform Fragdenstaat.de einsehbar. Und er zeigt: Die Einflussnahme der Bundeswehr auf das duale Studium ist dort festgehalten. In Paragraf 2 heißt es: „Die zeitliche und thematische Aufteilung der Ausbildung wird in einer gesonderten Vereinbarung (Studienverlaufsplan) zwischen Hochschule und BAPersBW [Anm: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr] festgelegt. Bei der Festlegung haben die jeweiligen Belange der Vertragspartner Berücksichtigung zu finden.“ Die Hochschule Bremen bestreitet eine inhaltliche Einflussnahme. „Der Informatikstudiengang besteht seit 16 Jahren“, sagt Sprecher Ulrich Berlin. „Die Studentinnen, die die Bundeswehr schickt, durchlaufen dasselbe Curriculum wie alle anderen auch.“
Für Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist der Vertrag ein Grenzfall. „Auch wenn die Studentinnen später im Büro eingesetzt werden: Wenn die Tätigkeit in der Bundeswehr erfolgt, dient sie militärischen Zwecken.“ Keller vermutet einen Verstoß gegen die Zivilklauseln. „Es ist die Frage, wie ernst die Hochschule ihre Selbstverpflichtung nimmt.“ Zumal die Bundeswehr – nicht die Hochschule – den Vertrag rausrückte.
Der Streit belastet auch die die rot-grüne Koalition. Im Mai schon hat SPD-Justizsenator Martin Günthner geäußert, dass er in der Kooperation keinen Konflikt mit der Zivilklausel sehe. Ähnlich äußerte sich auch die SPD-Fraktion. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Henrike Müller, hielt den Kooperationsvertrag jedoch „politisch und persönlich“ für falsch.
Gegenüber der taz räumte die Hochschule einen Fehler ein: Sie hätte den Vertrag längst veröffentlichen müssen. So will es das Hochschulgesetz bei Drittmitteleinnahmen über 50.000 Euro. Die Hochschule Bremen kassiert für die über vier Jahre zehn zugesicherten Plätze 120.000 Euro. Grund für die Panne, so Sprecher Berlin, sei wohl die Sommerpause.
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