und heute: … endet ein PKK-Prozess
Nach dreimonatiger Prozessdauer erwartet heute Bedrettin K. sein Urteil. Der 58-jährige Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) musste sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht aufgrund des Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ verantworten. K., der 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht hat und gefoltert worden sein soll, war vorgeworfen worden, von Mitte 2014 bis Ende Juli 2015 für den PKK-Sektor „Nord“ und Hamburg zuständig gewesen zu sein.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen