: Höflichkeit gewinnt
Handshake Im Streit über einen Handschlag entschuldigt sich Schule bei Vater
Nach einem Streit über einen verweigerten Handschlag hat sich die Berliner Platanus-Schule bei einem Imam entschuldigt. In einem Brief der Schule an dessen Rechtsanwältin heißt es, man wolle sich ausdrücklich entschuldigen, sollte es „zwischen der Familie und Mitarbeitern unserer Schule zu Missverständnissen gekommen sein“, berichtete der RBB am Donnerstag. Man habe niemanden in seiner Religionsfreiheit oder in sonstiger Weise persönlich verletzen wollen. Gleichzeitig bestätigte die Schule die Kündigung der Schulverträge der beiden Kinder des Imams.
Ende Mai hatte eine Lehrerin der privaten Schule ein Gespräch mit der Familie abgebrochen, weil der Vater ihr aus religiösen Gründen nicht die Hand geben wollte. Sie soll ihm daraufhin Frauenfeindlichkeit vorgeworfen und ihn aufgefordert haben, sich der Kultur in Deutschland anzupassen. Die Familie erstattete Anzeige wegen Beleidigung und Verletzung der Religionswürde.
Gespräch eingefordert
Mit der schriftlichen Entschuldigung gibt sich die Familie laut RBB nicht zufrieden. In einem Antwortschreiben wird ein „offenes und ehrliches Gespräch unter allen Beteiligten“ eingefordert. Ohne dieses Gespräch habe man ernsthafte Zweifel, dass die Schule „hinreichend Sorge dafür trägt“, zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Imam und Lehrerin sollen Ende Mai Schüler-Rangeleien auf dem Schulhof gewesen sein. Der Sohn des Imams sei deswegen schriftlich verwarnt worden. Zudem seien mehrere pädagogische Gespräche mit der Mutter und dem Vater erfolgt. Dieser ist ein streng gläubiger Schiit aus der Osttürkei, der im iranischen Ghom und im irakischen Nadschaf theologisch ausgebildet wurde. Beim Eintritt in den Besprechungsraum habe der Imam klar gemacht: Aus religiösen Gründen könne er einer Frau nicht die Hand geben. Nach Darstellung des muslimischen Ehepaars eskalierte daraufhin der Streit. Viermal soll die Pädagogin den Geistlichen unter Berufung auf eine notwendige Respektbezeugung und deutsche Gebräuche nachdrücklich aufgefordert haben, ihr die Hand zu reichen. (epd)
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