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: LeserInnenbriefe

Verbieten heißt Gesinnungspolizei

Betr.: „Das Gerücht über Israel“, taz.bremen vom 23. 6. 16

Berechtigte Kritik – selbst wenn sie durch Ressentiments motiviert ist – müssen wir aushalten in einer Demokratie. Verleumdungen müssen wir etwas entgegensetzen – egal wen diese trifft. Ob jemand persönlich Ressentiments hatte, als er eine Kritik geäußert hat, darf kein Maßstab für die Beurteilung der Kritik sein. Ressentiments gibt es viele und gegen alle möglichen Gruppen. Sie können durch persönliche Erfahrungen geprägt oder eingebildet sein. Ressentiments abzubauen ist wichtig – sie zu verbieten zu wollen, wäre die Forderung nach Gesinnungspolizei! VELOFISCH, taz.de

Gegreine über Gesinnungspolizei

Betr.: „Das Gerücht über Israel“, taz.bremen vom 23. 6. 16

Das Gegreine, ein Vorgehen gegen Ressentiments würde den heimlichen Aufmarsch einer „Gesinnungspolizei“ implizieren, geht souverän am Thema des Artikels vorbei und lässt vermuten, dass Velofisch diese Passage im Text nicht verstehen will: „Aber, immer „wenn die Politik Israels dämonisiert wird, die Ablehnung Israels mit dem Ziel vorgetragen wird, den jüdischen Staat zu delegitimieren oder doppelte Standards bei der politischen oder moralischen Bewertung des Staates Israel und anderer Akteure, angelegt werden, haben wir es nicht mit Kritik, sondern mit Antisemitismus zu tun“, erklärt Salzborn, wo die Grenze verläuft zwischen Kritik und Ressentiment.“ Eine feine Definition. Selbstverständlich sollte Antisemitismus, antisemitische Ressentiments bekämpft werden wie Rassismus und Antiziganismus. Antisemitische Ressentiments sind keine Meinung, sondern ein Verbrechen, um mal ein Antifa-Bonmot zu variieren. Auch in Bremen. FIETE STRANDLÄUFER, taz.de

Ganz andere Bewertung

Betr.: „Das Gerücht über Israel“, taz.bremen vom 23. 6. 16

Die hier erwähnten Länderindizes behandeln Israel in den Grenzen von 1967 und bewerten die Situation in den von Israel besetzten Gebieten ganz anderes. Dort ist tatsächlich Israel, ein „höchst aggressiver Militärstaat, der mit Menschenrechten und Völkerrecht aber auch gar nichts im Sinn“ hat.

WEDERNOCH , taz.de

Ins Strafgesetzbuch

Betr.: „Das Gerücht über Israel“, taz.bremen vom 23. 6. 16

Man sollte Israel-Kritik auch als Antisemitismus bewerten. Was aber dringend ansteht, wenn die Regierung Merkel Israels Belange als Staatsräson ernst meint, Antisemitismus und in der Folge auch Israel-Kritik, weil Israel-Kritik ja auch Antisemitismus ist, strafbewährt in eine Norm in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, mit mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe. Ohne eine solche Strafnorm, haben die Strafverfolgungsbehörden nicht wirklich eine Chance gegen Antisemitismus wirkungsvoll vorzugehen.NICO FRANK, taz.de

Gutes Anliegen

Betr.: „Herumgeisternde ‚Erbstücke‘“, taz.bremen vom 24. 6. 16

Die Idee & die Ausstellung dazu find ich gut. Man mag Götz Aly nicht in allen Punkten folgen wollen, aber diese Beschweigung der Bereicherung von weiten Teilen der Bevölkerung geschah ja wider naheliegend besseres Wissen! So Anfang der 60er – meine Familie, mütterlicherseits aus dem „betuchten“ Bildungsbürgertum, hatte bis da eher „für sich“ gelebt – bekam ich Einblick in Familien unterschiedlichen Zuschnitts. „Mit Auge“ fielen mir recht häufig Möbelstücke, Geschirr, Teppiche – von durchaus unterschiedlichem Wert – auf, die ganz offensichtlich nach Art und/oder Wert zu den einzelnen Familien nicht recht passen wollten. Zwar kannte ich die „Ecke“ – Umwertung der Werte via ersten Weltkrieg und Schwarzen Freitag – aber das kannte ich in Ansätzen von der bäuerlichen! väterlichen Seite. Einen anderen – heute bekannten – Reim konnte ich mir nicht drauf machen. Weil auffällig – hab ich auch nicht nachgefragt. Hatte aber das vage Gefühl, dass derartige Gegenstände bei den Erwachsenen (meist Eltern von Mitschülern) schon etwas „begeheimnist“ wurden! Involvierung in Massenmord in gar nicht so kleiner Münze – dem Vergessen ein Stück entreißen– Ein gutes Anliegen!

LOWANDORDER, taz.de