Nachrichten
:

Jurareferendarinnen
: Kopftuchverbot für unzulässig erklärt

AUGSBURG | Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht gab gestern einer Jura-Studentin recht, die seit 2014 im Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und eine Auflage erhalten hatte, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. (dpa)