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Archiv-Artikel

Todesschuss von Sittensen kommt wieder vor Gericht

JUSTIZ Nebenklage legt Beschwerde ein, weil überfallenem Rentner kein Prozess gemacht wurde

Die tödlichen Schüsse eines Rentners auf einen jugendlichen Räuber werden zum Fall für das Oberlandesgericht in Celle. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Stade, dem Mann wegen der Schüsse keinen Prozess zu machen, habe ein Nebenkläger Beschwerde eingelegt, sagte gestern eine Sprecherin des Landgerichts.

Der damals 78 Jahre alte Mann hatte am 13. Dezember 2010 auf seinem Grundstück in Sittensen (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit einer Pistole auf fünf flüchtende Räuber gefeuert. Die Bande hatte den Mann zuvor überrumpelt und ins Haus gezwungen. Sie raubten sein Portemonnaie und öffneten einen Tresor. Als ein Alarm losging, flüchteten sie. Der Mann feuerte mehrmals mit einer Pistole hinterher. Einen 16-Jährigen traf er tödlich.

Die Komplizen des Getöteten wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine 21-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe. Sie soll ein Verhältnis mit dem Rentner gehabt haben.

Strafe unwahrscheinlich

Nach Überzeugung des Stader Landgerichts ist eine Verurteilung des Schützen unwahrscheinlich. Einer Sprecherin zufolge geht die Kammer davon aus, dass ein Angriff auf das Eigentum des Angeklagten vorlag und die Schüsse als Notwehrhandlung gerechtfertigt waren.

Die Staatsanwaltschaft Stade hatte Anklage wegen Totschlags gegen den Rentner erhoben, verzichtete aber auf einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts.  (dpa)