Gauck tritt nicht wieder an: Keine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident kündigt an, nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Als Grund nannte der 76-Jährige sein hohes Alter.

Gauck steht vor den Journalisten bei der Erklärung im Schloss Bellevue

Bis zum Ende seiner ersten Wahlperiode werde er aber sein Amt wie bisher „mit Respekt und auch mit Freude“ ausüben, sagt Gauck Foto: dpa

BERLIN taz | Jetzt ist es offiziell: Bundespräsident Joachim Gauck steht nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung. Bei einem Statement in seinem Amtssitz, dem Schloss Bellevue in Berlin, erklärte Gauck Montagmittag, dass er mit dem Ablauf der ersten Amtszeit im Frühjahr 2017 in den Ruhestand gehen wolle.

„Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen“, sagte Gauck, der sein Alter als Begründung für den Rückzug als Präsident nannte. „Ich möchte für eine erneute Zeitspanne von fünf Jahren nicht eine Energie und Vitalität voraussetzen, für die ich nicht garantieren kann“, sagte er.

Ursprünglich wollte sich der Bundespräsident erst am Dienstag zu seiner Zukunft äußern – eine Vielzahl von Medienberichten in der vergangen Woche haben die Dramaturgie verschoben. Nach ersten Gerüchten, dass Gauck in dieser Woche den Rückzug verkünden wolle, begannen bereits erste Spekulationen über seine Nachfolge.

Der 76-jährige ist seit 2012 Bundespräsident. Er war von der Bundesversammlung mit großer Mehrheit als Nachfolger des zurückgetretenen Christian Wulff gewählt worden. Bereits 2010 hatte Gauck für das Amt kandidiert, war damals aber an der Ablehnung der CDU gescheitert.

Der evangelisch-lutherische Pastor war der breiteren Öffentlichkeit als erster Beauftragter für die Unterlagen der Staatssicherheit bekannt geworden. Zwischen 1990 und 2000 zeichnete er wesentlich verantwortlich für den Umgang mit den Akten und die Aufarbeitung der Geschichte der DDR-Spitzelbehörde.

Der aus Rostock stammende Gauck ist parteilos, war in Wendezeiten Mitglied des oppositionellen Neuen Forums in seiner Heimatsstadt und war Abgeordneter sowohl der letzten DDR-Volkskammer, als auch später des Bundestages.

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