piwik no script img

Sterbehilfe-Prozess ohne Hamburgs Ex-JustizsenatorRoger Kusch muss nicht vor Gericht

Foto: Überzeugungstäter-Foto: dpa

Im Zusammenhang mit der Sterbehilfe für zwei über 80-jährige Frauen in Hamburg-Hummelsbüttel hat das Oberlandesgericht die Anklage gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator und Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe Deutschland, Roger Kusch, nicht zugelassen. Die Anklage gegen einen Facharzt für Nervenheilkunde wurde zum Teil zugelassen. Er werde sich wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen verantworten müssen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Ein weiterer Anklagepunkt werde die Überlassung von Betäubungsmitteln sein. Die Frauen hatten am 10. November 2012 in Anwesenheit des Arztes eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Medikaments genommen und waren gestorben. Der Anwalt des Arztes betonte, dass der ursprüngliche Vorwurf des gemeinschaftlichen Totschlags fallen gelassen wurde. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen