Castor-Urteil aus Karlsruhe

Wer Bahngleise wegen eines erwarteten Castor-Transports unterhöhlen will, darf vorsorglich in Gewahrsam genommen werden. Das Grundrecht auf Freiheit der Person werde damit nicht verletzt, sofern die Ingewahrsamnahme von einem Richter genehmigt wurde. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Castor-Transport ins Atommülllager Gorleben am 26. November 2011. In der Nähe der Verladestation Dannenberg hatte die Polizei 30 Frauen und Männer beim Schottern erwischt. (epd)