piwik no script img

Castor-Urteil aus Karlsruhe

Wer Bahngleise wegen eines erwarteten Castor-Transports unterhöhlen will, darf vorsorglich in Gewahrsam genommen werden. Das Grundrecht auf Freiheit der Person werde damit nicht verletzt, sofern die Ingewahrsamnahme von einem Richter genehmigt wurde. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Castor-Transport ins Atommülllager Gorleben am 26. November 2011. In der Nähe der Verladestation Dannenberg hatte die Polizei 30 Frauen und Männer beim Schottern erwischt. (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen