: Klage gegen rabiate Polizei
Pfefferspray-Einsatz
„Nur weil zehn Antifaschisten auf den Bahnhofsvorplatz laufen, muss die Polizei nicht mit Reizgas reagieren.“ Mit diesem Satz kommentierte der Göttinger SPD-Vorsitzende Christoph Lehmann die Härte, mit der die Polizei am vergangenen Samstag auf den Protest gegen die Kundgebung des rechtsextremen „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ reagiert hat. Seit Mittwoch ist auch eine Klage gegen die zuständige Polizeidirektion Göttingen beim Verwaltungsgericht anhängig.
Geklagt hat ein 59-Jähriger, der auf dem Bahnhofsvorplatz an der Demonstration teilgenommen hatte. Die Polizisten „setzten ohne für den Kläger nachvollziehbaren Grund Pfefferspray ein und verletzten ihn hierdurch“, sagte der Göttinger Anwalt Sven Adam, der den Geschädigten vertritt.
Adams Mandant war nicht das einzige Opfer des rabiaten Polizeieinsatzes: Direkt in seiner Nähe hielt sich die niedersächsische Vize-Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) auf, die ebenfalls Pfefferspray ins Gesicht bekam und verletzt wurde. Außerdem wurde ein Aktivist der Grünen Jugend ohne für ihn erkennbaren Anlass von einem Polizisten „gezielt mit der Faust gegen den Kopf“ geschlagen, „sodass ich zu Boden ging“, berichtete der Geschädigte auf einer Pressekonferenz am Montag.
Göttingens Polizeipräsident Uwe Lühring erklärte, er nehme den geäußerten Vorwurf der Grünen Jugend „eines gezielten, nicht gerechtfertigten Schlages gegen eines ihrer Mitglieder ernst“. Deshalb habe er die Dienststelle für Beamtendelikte beauftragt, dem Fall nachzugehen. Er kündigte außerdem eine umfangreiche Prüfung der Rechtmäßigkeit des umstrittenen Pfefferspray-Einsatzes an.
Laut Adam sind mittlerweile weitere Polizeiübergriffe bekannt geworden, die einer strafrechtlichen Überprüfung bedürften. So habe ein weiterer Teilnehmer von einem Polizisten grundlos einen „Schlag an den Kopf“ bekommen und hinter dem Bahnhof sei ein Demonstrant von Beamten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei so verprügelt worden, dass bei ihm ein Schädelhirntrauma diagnostiziert worden sei. KVA
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