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Neue Richtlinien zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sind seit gestern in Kraft
BERLIN dpa ■ Für die Bundestagsabgeordneten gelten von sofort an schärfere Richtlinien für die Offenlegung von Nebeneinkünften. Die neuen Regeln traten gestern mit der Annahme der Geschäftsordnung des neuen Bundestags in Kraft. Sie legen fest, dass sämtliche Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen, wenn sie 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr – zum Beispiel als einmaliges Honorar – übersteigen.
Entsprechend diesen Angaben werden die Abgeordneten in drei Gruppen eingeteilt, je nach dem, ob sie weniger als 3.500 Euro, bis zu 7.000 Euro oder mehr als 7.000 Euro im Jahr dazuverdienen. Nur die Zugehörigkeit zu einer der drei Gruppen wird veröffentlicht, nicht das Einkommen selbst.
Rot-Grün hatte die Neuregelung gegen den Widerstand vor allem aus der FDP im Juni verabschiedet. Die Verschärfung war nach Fällen, bei denen Abgeordnete Zahlungen aus der Wirtschaft ohne entsprechende Gegenleistungen angenommen hatten, in Angriff genommen worden.
Der neue Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte sich in seiner Antrittsrede im Plenum überraschend für „Nachjustierungen“ bei den neuen Verhaltensrichtlinien in diesem Punkt ausgesprochen. „Übertreibungen“ sollten beseitigt werden. Bislang liegen noch keine Ausführungsbestimmungen für die Neuregelung vor.
SPD-MdB Christian Lange, der mit anderen Parlamentariern die Verschärfung in Gang gebracht hatte, erklärte: „Nur wenn man weiß, was einer verdient, kann man auch sagen, ob er wirklich nur dem eigenen Gewissen verantwortlich ist.“
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