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Neues Gesetz der Bundesregierung
: Mutterschutz auch für Schülerinnen
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Gut fürs Baby: Mama soll bald weiter lernen dürfen Foto: dpa
BERLIN | Das Kabinett hat am Mittwoch eine Reform des gesetzlichen Mutterschutzes beschlossen. Die Regelung soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Auch für Mütter behinderter Kinder gibt es Verbesserungen. „Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an“, sagte Schwesig. Demnächst können Schülerinnen und Studentinnen entscheiden, ob sie den Mutterschutz in vollem Umfang beanspruchen oder während der Schutzzeit Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben. (afp)