Streit um CRISPR-Patente: Kampf der Elite-Institute

Die Forscherinnen Doudna und Charpentier werden als CRISPR-Erfinder gefeiert. Das Patent dafür hat jedoch ein anderer zugesprochen bekommen.

Eine weiße Maus sitzt auf einer Hand.

Mit der Gentechnik kam der Streit um die Patente: genmanipulierte Maus aus dem Jahr 1988 Foto: dpa

BERLIN taz | CRISPR-Anwendungen gehören inzwischen fast schon zu den Standardverfahren in den genbiologischen Forschungslaboren. Die beiden Wissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna bekommen einen renommierten Wissenschaftspreis nach dem andern verliehen. Für die scientific community scheint damit festzustehen: Charpentier und Doudna sind die Erfinder dieser neuen Technologie. Patentrechtlich ist dieser Punkt jedoch noch längst nicht entschieden.

Es geht um einen Milliardenmarkt. Und wie so häufig in der Wissenschaft sind am Fortschritt viele Forscher beteiligt. Bei CRISPR ist es vor allem der Biologe Feng Zhang vom Broad-Institut in Cambridge, im US-Bundesstaat Massachusetts, eine Gemeinschaftseinrichtung des MIT und der Harvard University.

Jennifer Doudna von der University of California, in Berkeley, und die französische Wissenschaftlerin Emmanuelle Charpentier veröffentlichten gemeinsam im August 2012 im Wissenschaftsmagazin Science ihre Forschungsarbeiten, mit denen sie erstmals zeigten, dass CRISPR als molekulare Gen-Schere eingesetzt werden kann. Schon am 25. Mai 2012 reichten sie beim US-Patentamt USPTO einen Patentantrag auf CRISPR ein.

Feng Zhang und seine Forscherkollegen am Broad-Institut in Harvard veröffentlichten einige Monate später, am 15. Februar 2013, ebenfalls in Science, dass das Genom von Säugetieren mit CRISPR verändert werden kann. Ihren Patentantrag reichte das Cambridge-Team am 12. Dezember 2012 ein.

Das Patentrecht in den USA

Obwohl der Patentantrag des Zhang-Teams später einging als der Doudna/Charpentier-Antrag aus Berkeley bekam im April 2014 Cambridge die Verwertungsrechte zugesprochen. Zurückzuführen ist das auf eine inzwischen geänderte Besonderheit des US-Patentrechtes. Bis März 2013 war in den USA für die Patentvergabe nicht wie in Europa der Eingang des Antrages ausschlaggebend, sondern wer als erster die Erfindung gemacht hat. Dazu war auch keine wissenschaftliche Veröffentlichung notwendig. Es reichte aus, wenn anhand der Labor-Bücher nachvollzogen werden konnte, dass man der erste war.

Das Berkeley- Team hat inzwischen Einspruch gegen die Patentvergabe eingereicht. Anfangs des Jahres bestätigte das USPTO, dass aufgrund des Widerspruches ein Verfahren eröffnet wurde, mit dem die Prioritätenfrage geklärt werden soll. Befürchtet wird, dass es Jahre dauern kann, bis der Patentstreit zwischen den Eliteinstituten in Cambridge, Massachusetts, und Berkeley, Kalifornien, geklärt ist.

Auch vom Europäischen Patentamt (EPO) in München hat das Cambridge-Team ein CRISPR-Patent zugesprochen bekommen. Insgesamt 9 Einsprüche sind laut Nature beim EPO eingegangen. Auch hier kann es noch Jahre dauern bis eine endgültige Entscheidung gefällt ist.

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