Gericht kippt Körperlängenvorgabe: Nicht zu klein für die Polizei
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die bislang gültige landesweite Mindestgröße für Polizistinnen von 1,60 Metern gekippt. Hintergrund war die Klage einer jungen Frau gegen die Körperlängenanforderung. Sie war wegen ihrer Größe von 1,58 Metern abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht hielt sie jedoch für tauglich. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 11 A 308/15). Eine Bewerbung der damals 20-jährigen Abiturientin war 2014 abgelehnt worden. Landespolizeidirektor Ralf Höhs sagte, die Frage der Körperlänge werde lediglich in Bezug auf Kompatibilität mit der Polizeiausrüstung geprüft. Das Land erwägt, ob es gegen die Entscheidung in die Berufung geht. (dpa)
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