Meister-Bafög soll attraktiver werden

Zum 1. August 2016 steigen wie beim Bafög auch beim Meister-Bafög die Freibeträge und Bedarfssätze: So erhöht sich der Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro, während der Höchstsatz für Meisterprüfungs- und Kursgebühren auf 15.000 Euro ansteigt. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) im Vorjahr auf den Weg gebracht hat. Ziel ist es, das Meister-Bafög attraktiver zu machen – nicht zuletzt um den Kreis der Geförderten zu erweitern. Dieser umfasst nun auch Bachelor-Absolventen. Bundesbildungsmini­sterinWanka hofft auch, dass in Zukunft mehr Frauen die Förderung in Anspruch nehmen werden. Ihr Anteil liegt bisher nur bei knapp einem Drittel. Bei der öffentlichen Anhörung im Januar 2016 waren sich nahezu alle Experten einig, dass die Gesetzesnovelle in die richtige Richtung weist. Mario Patuzzi vom DGB bemängelte allerdings, dass die Novelle sich zum Thema Qualität der Anbieter ausschweige.