Erfolgreich, aber unzufrieden

Kommentar

von Stefan Alberti

Initiative beendet Mietenvolksbegehren

Ein Kompromiss ist, wenn zwei Seiten eine Sache verabreden, wenn beide Abstriche machen und Zugeständnisse einräumen. Genau das haben führende SPDler und führende Vertreter der Mietenini­tiative im vergangenen Sommer getan. Unterm Strich stand eine Verabredung: Wenn das Vereinbarte Gesetz wird, würden die Ini­tia­tivenverhandler ihrer Basis vorschlagen, das Volksbegehren nicht fortzuführen.

Doch während die rot-schwarze Koalition lieferte und bis zum zugesagten Zeitpunkt im November mit den Grünen exakt das Vereinbarte in Gesetzesform goss, blieb die zugesagte Empfehlung samt Abstimmung bei der Initiative lange aus. Jetzt, Monate später, hat zwar eine Mehrheit bei einem Aktiventreffen dafür gestimmt, das Volksbegehren abzubrechen – aber nicht, weil sie von ihrem Erfolg überzeugt wären, der sich in dem neuen „Wohnraumversorgungsgesetz“ ausdrückt: Die Initiative bestreitet, dass es überhaupt einen Kompromiss gab und gibt. Dass sie das Volksbegehren stoppt, liegt schlicht daran, dass sie keine Chance sieht, es am Verfassungsgericht durchzusetzen

Grüne sehen Erfolg

Wer im August dabeisaß und zuhörte, als nacheinander die ­SPDler und die Initiativenvertreter in Pressekonferenzen über die Vereinbarung informierten, kann angesichts der Behauptung, es gebe keinen Kompromiss, nur den Kopf schütteln oder muss zum Ohrenarzt gehen. „Für einen Kompromiss hätte der Senat nicht Teile unseres Gesetzes übernehmen dürfen, sondern darüber hinausgehen müssen“, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite – eine ganz neue Definition von Kompromiss.

Dabei kommt von unverdächtiger Seite Lob und die klare Aussage, dass das Mietenvolksbegehren erfolgreich war: Für die Grünen, die trotz rot-grüner Koalitionsambitionen unverdächtig sind, dem SPD-geführten Senat zu viel Beweglichkeit zuzugestehen, hat die Initiative mit dem im November beschlossenen Gesetzt viel erreicht. Und das eben dank eines Kompromisses.