: Facharzttermin nach spätestens vier Wochen
Gesundheit Terminservicestellen sollen Kassenpatienten schneller zum Facharzt bringen
Patientenschützer Eugen Brysch
Das funktioniert so: Wer krank ist, ruft bei einer Terminservicestelle an und bekommt, je nach Dringlichkeit, spätestens vier Wochen später einen Termin bei einem Facharzt, also beispielsweise einen Kardiologen, Orthopäden, Hautarzt oder Radiologen.
„Uns geht es um die Stärkung der Patientenrechte“, hatte der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vor dem Start der neuen Regelung gesagt. Die Idee ist: Auch gesetzlich Versicherte sollen ohne Probleme zu einem Facharzt gehen können.
So sperrig der Begriff „Terminservicestelle“ klingt, so kompliziert ist das Prozedere: Ein Patient muss sich zunächst an seinen Hausarzt wenden. Der bescheinigt, dass das Leiden dringlich ist, der Patient also rasch einen Termin braucht. Damit wendet der sich wiederum an die Terminservicestelle, telefonisch, in Berlin ist sie beispielsweise wochentags von 10 bis 15 Uhr besetzt. Die weist Termin und Arzt zu. Ein Mitspracherecht hat der Patient dabei nicht.
Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Andernfalls muss dem Patienten ein Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden. Ausgenommen von der Terminvermittlung sind Vorsorgeuntersuchungen und sogenannte Bagatellkrankheiten. Was konkret klingt, wird allerdings in jedem Land anders gehandhabt. Während in Niedersachsen die Servicestellen zehn Stunden täglich erreichbar sind, öffnen sie beispielsweise in Brandenburg nur zwei Stunden.
Bundesweit gebe es große Unterschiede bei der Erreichbarkeit des Telefonservice oder bei der zumutbaren Anfahrt zum Facharzt, kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Wir brauchen für die Patienten ein bundesweit einheitliches System bei der Terminvermittlung für Fachärzte“, erklärte Brysch.
„Wir hätten das nicht gebraucht, sagt Gernot Petzold, Augenarzt aus Bayern und Vorstandsmitglied des Bundesverbands fachärztlicher Vereinigung. Wer eine schnelle Behandlung benötigt, bekommt sie auch, sagt er.
Um das neue System auszuprobieren, müssen sich Patienten an die Kassenärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes wenden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlägt allerdings vor: „Es empfiehlt sich, dass Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden.“ Also doch abwarten.
Christina Schmidt
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