: „Fang“ vor Vernunft
betr.: „Wer Druck ausübt, automatisiert Übergriffe“, taz vom 19. 10. 05
Danke für die Artikel zu der Kontrollsucht. Gerade Schulkinder sind hier betroffen. Kontrollen führen zum „Fang“, auch wenn das Kind/die Jugendlichen lediglich eines der Ausweisdokumente vergessen haben. Meine Tochter (15 Jahre) hatte ihre BVG-Karte, ihren „Kinderausweis“, den leider abgelaufenen Schülerausweis dabei. Sie war als schulpflichtiges Kind erkennbar, ihr BVG-Abo war bezahlt (Beweis Monatsmarke). Trotz ihrer Versicherungen wurde sie aufgeschrieben: „Fang“ vor Vernunft! Davon leben: BVG, GSE + Inkasso-Büro. Zeit wird’s, dass das geändert wird. NORI MÖDING
Vincent, mein Sohn und 11 Jahre alt, wird als Schwarzfahrer erkannt. Vincent hat eine gültige Monatsfahrkarte und einen Schülerausweis. Aber der Schülerausweis ist abgelaufen.
40 Euro sofort zahlen oder nur 7 bei persönlichem Erscheinen mit Monatskarte und Schülerausweis. Gerecht oder ungerecht, lieber 33 Euro sparen und zum U-Bahnhof Kleistpark als zum Bundesverwaltungsgericht. Ich mit Monatskarte und Schülerausweis von Vincent zum Kleistpark und wieder zurück, sind 4,20 Euro. Vincent zur Schule und wieder zurück, zum Training und wieder zurück. Ohne Monatskarte. Hab ja ich. 4 x 1,40 Euro = 5,60 Euro. Das mit den 7 Euro zahlen, 33 Euro sparen wird nichts, weil der Schülerausweis abgelaufen ist. Das Kind könnte aus Brandenburg kommen. Obwohl Berliner Adresse. Schülerausweis ungültig, Beamter ungnädig.
Kann die 33 immer noch sparen, wenn ich mit gültigem Ausweis wieder komme. Ungünstige Rechnung: 2 x 9,60 Euro für die Fahrten und 7 Euro Strafe und 4 Stunden meines Lebens mit Wut und Ohnmacht. Macht zusammen 26,20 Euro ohne Leben. Plus 26 für die Monatskarte, die war ja bezahlt. Das sind dann 52,20 Euro für die Monatskarte in diesem Monat.
Ich bekomme Hartz IV und Hartz bekommt 4. Aber das ist eine andere Geschichte. ALBERT FRANK
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