: Le Pen kokettiert mit Horror
Frankreich Parteichefin empört sich über Vergleich mit der Terrormiliz IS
Ausgangspunkt der Polemik war ein Radiogespräch zwischen dem Journalisten Jean-Jacques Bourbon und dem Islamexperten Gilles Kepel. Dabei war der FN nicht direkt mit dem IS verglichen worden, es ging vielmehr um den „identitären Rückzug“ einer Gemeinschaft, die alle anderen ausgrenzen wolle. Sie könne nicht zulassen, dass man ihre Partei und deren Wähler durch einen „Vergleich mit IS“ beleidige, sagt Le Pen. Ihr Kommentar zu den Horrorbildern auf Twitter lautete denn auch: „Daech, das ist das.“ Daech ist die geläufige arabische Bezeichnung für den IS.
Auf diesen Fotos sind Opfer von Enthauptung und Verbrennung zu sehen, die von den Terroristen zu Propagandazwecken im Internet veröffentlicht worden waren, in dieser unverhüllten Form aber bisher nie in den französischen Medien gezeigt wurden. Die Eltern des von IS-Schergen ermordeten Journalisten James Foley protestierten gegen die Publikation des Bilds ihres enthaupteten Sohns durch die FN-Chefin, die daraufhin dieses Foto entfernen ließ. Das Innenministerium prüft, ob Le Pen nicht gegen das Gesetz verstoßen hat.
In der Tat stellt laut dem französischen Strafgesetz die Verbreitung von Bildern von Folter und Mord ein Delikt dar, das maximal mit fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Busse bestraft werden kann. Die Beurteilung des Straftatbestands ist für die Justiz allerdings heikel. Marine Le Pen spottet darum nur über die Aussicht eines Strafverfahrens, das ihr der Innenminister androht: „Will Monsieur Cazeneuve kommen, um mir die Handschellen anzulegen?“
Premier Manuel Valls bezeichnete die FN-Chefin wegen dieser vorsätzlichen Polemik als „Brandstifterin in der öffentlichen Debatte“. Rudolf Balmer
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