: Rechtswidrige Abschiebung
Der Landkreis Gifhorn hat laut dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat eine tschetschenische Familie nach Russland abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Braunschweig dies zuvor für rechtswidrig erklärt hatte. Auch das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hatte erfolglos gegen die Abschiebung interveniert. Laut dem Flüchtlingsrat liegen für eine der beiden Töchter der alleinstehenden Mutter Atteste über eine schwere psychische Erkrankung vor. Flüchtlingsratsprecher Kai Weber warf dem Landkreis eine Verletzung des Völkerrechts sowie nationaler Vorschriften vor. (taz/epd)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen