Mieterschulden ansprechen

Ein Mietvertragsabschluss kann bis zur letzten Minute heikel sein – und mitunter auch noch danach. Vermieter und Mieter haben in diesem Fall offenbar vor der Unterschrift munter geplaudert, wobei der Eindruck entstanden sein muss, der Mieter sei von der solventen Sorte – was ein Vermieter natürlich gerne hört. Erst später kam das böse Erwachen. Noch aus dem Vormietverhältnis gab es eine Miet-Altlast von fast 15.000 Euro, die Verbraucherinsolvenz stand vor der Tür. Solche Informationen dürfe ein Mieter nicht verschweigen, meinte der Richter, und zwar auch ohne konkrete Nachfrage des Vermieters. Der bleibt ihm jedoch auch im Nachhinein nicht, denn der Eigentümer erwirkte wegen arglistiger Täuschung ein Räumungsurteil (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 4. 4. 2003, Az. 15 C 49/03). ALO