: Deutschstatt Geld
Sprachkurse Weniger Bares für Flüchtlinge, die Deutsch lernen?
Hinter der Forderung steht wohl der Versuch, das „Taschengeld“ für Asylbewerber zu drücken. Derzeit beträgt es 143 Euro pro Monat. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 waren es nur 40 Euro, die Summe war zwanzig Jahre lang nicht erhöht worden. Karlsruhe entschied damals, dass Asylbewerber nicht nur Anspruch auf Unterkunft, Essen, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege haben, sondern auch auf ein soziokulturelles Existenzminimum, etwa für Verkehr, Kommunikation und Kultur. Dieses Minimum wird als „Taschengeld“ bezeichnet und wurde bisher bar ausgezahlt. In der Höhe sieht die Union seit dem Karlsruher Urteil „Fehlanreize“, nach Deutschland zu kommen.
Im Asylbeschleunigungsgesetz, das vor zehn Tagen in Kraft trat, findet sich deshalb die Vorschrift, dass in Gemeinschaftsunterkünften der „persönliche Bedarf“ in der Regel als Sachleistung gewährt werden soll – „soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich“. Da Sachleistungen aber aufwändiger und unter dem Strich teurer sind, wollen viele Bundesländer das Taschengeld beibehalten, was die Union ärgert.
So sollen nun also Sprachkurse als De-facto-Sachleistung betrachtet werden, deren Wert dann aus dem Bargeld-Existenzminimum der Asylsuchenden herausgerechnet werden müsste. Ob das verfassungsrechtlich zulässig wäre? Immerhin sind Sprachkurse für Einwanderer ja ein Sonderbedarf, der beim durchschnittlichen deutschen Hartz-IV-Empfänger so gar nicht besteht. Vermutlich ist die Forderung reine Verhandlungsmasse, ein Punkt den die SPD dann am Ende erfolgreich weg verhandeln kann.
Christian Rath
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