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Mohameds Familie bleibt hier

Härtefall Aufenthaltsgenehmigung zugesichert. Video von der Tat gefunden

Die Familie des getöteten Flüchtlingsjungen Mohamed darf aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben. Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte der Mutter und ihrem Lebensgefährten am Freitag eine Aufenthaltsgenehmigung zu, weil es sich um einen „extremen Härtefall“ handele.

Die aus Bosnien stammende Frau – sie hat zwei weitere Kinder – und Mohameds Stiefvater leben seit etwa einem Jahr in Deutschland. Bisher hatten sie bis zum 7. Dezember eine Duldung. Nach Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes kann die Härtefallkommission auf Antrag eine Empfehlung für ein Bleiberecht an die Landesregierung geben. Die Frau und ihr Mann müssen nun einen solchen Antrag stellen. „Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können“, begründete Henkel seine Haltung. Viele Politiker und Ini­tiativen hatten gefordert, der Familie ein weiteres Leben in Deutschland zu erlauben. Der Rechtsanwalt der Familie hatte Kontakt zur Senatsinnenverwaltung aufgenommen, um ein Bleiberecht durchzusetzen. Zudem tritt ­Mohameds Mutter im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Vierjährigen als Nebenklägerin auf.

Mohamed war am 1. Oktober vor dem für Flüchtlinge zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) entführt worden. Sein mutmaßlicher Mörder aus Brandenburg hatte gestanden, den Jungen einen Tag später nach sexuellem Missbrauch in seiner Wohnung umgebracht zu haben. Der 32-jährige Silvio S. hatte auch ­gestanden, den sechsjährigen Elias aus Potsdam getötet zu haben.

Daten wiederhergestellt

Medienberichten zufolge haben die Ermittler inzwischen das Handy von Silvio S. ausgewertet. Bereits gelöschte Daten seien wiederhergestellt und sichtbar gemacht worden, heißt es. Dabei seien Bilder von Jungen und Mädchen gefunden worden. Auf einem Video sei der Missbrauch von Mohamed zu sehen. Ein Bild zeige einen „bewusstlosen, toten oder schlafenden Jungen, bei dem es sich um Elias handeln könnte“, wird aus einem Polizeibericht zitiert. Auch Kinderbekleidung sei im Schrank des Tatverdächtigen sichergestellt worden. (taz, mit dpa)

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