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Österreich korrigiert Asylwesen

BERLIN | Der österreichische Nationalrat hat ein Verfassungsgesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen mit klarer Mehrheit beschlossen, wie Die Presse berichtete. Im Wesentlichen geht es bei dem sogenannten Durchgriffsrecht darum, dass der Bund auch größere Unterkünfte ohne die Zustimmung der jeweiligen Kommunen errichten lassen kann – wenn das betroffene Bundesland die vorgegebene Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht erfüllt. Richtwert sind 1,5 Prozent der Bevölkerung einer Gemeinde. Dieser Wert könnte aber per Verordnung noch erhöht werden. Bis Anfang August erfüllten nur drei der neun österreichischen Bundesländer diese Quote – Wien, Nieder­österreich und Vorarlberg.

Im Detail unterliegt das Durchgriffsrecht Beschränkungen: Pro Gemeinde sollen nicht mehr als 450 Asylbewerber untergebracht werden; liegen mehrere gleichwertige Möglichkeiten vor, werden jene Kommunen bevorzugt, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt. Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 1. Oktober in Kraft. HDL

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