Berufsunfähigkeit

Wer seinen ursprünglichen Beruf nicht weiter ausüben kann, weil er physisch oder auch psychisch erkrankt ist und damit als behindert eingestuft wird, kann sich sowohl von den regionalen Arbeitsagenturen als auch von den Berufsförderungswerken beraten lassen. Letztere sind es auch, die entsprechende Umschulungsmaßnahmen durchführen. Ziel ist es, die Rehabilitanden in den ersten Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Die Berufsförderungswerke führen sowohl kürzere Kurse durch, die ohne Prüfung enden, als auch zweijährige Umschulungen mit dem Abschluss einer Berufskammer. Für behinderte Jugendliche ohne berufliche Erstausbildung sind dagegen die bundesweit 52 Berufsbildungswerke zuständig, an denen neben Kursen auch dreijährige Ausbildungen durchgeführt werden.