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Obdachlosigkeit abgewendet

Schöneberg Das Oberverwaltungsgericht zwingt das Bezirksamt, einer rumänischen Mutter mit zwei Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen

Der Bezirk Schöneberg-Tempelhof muss einer rumänischen Mutter mit ihren beiden Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung stellen. Das beschloss der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Die junge Mutter hat vor Gericht eidesstattlich erklärt, mit ihren beiden Kindern seit Ende Juli 2015 obdachlos gewesen und in einem Park übernachtet zu haben. Da ihre Kinder bereits erkältet seien, sei sie um deren Gesundheit besorgt, benannte die Frau den Grund der Klage.

Zuvor hatten sie in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg gelebt. Das Haus war in die Schlagzeilen geraten, als bekannt geworden war, dass der Eigentümer des Hauses, dessen baulicher Zustand extrem schlecht ist, teuer vermietet und die BewohnerInnen schikaniert und bedroht. Vor Gericht gab die Klägerin an, dass der Vermieter die Eingangstür zugenagelt und ihr mit körperlicher Gewalt den Zugang verwehrt habe, sodass ihr ein weiterer Aufenthalt in dem Haus nicht möglich sei.

Dennoch hatte die Abteilung Gesundheit, Soziales und Stadt­entwicklung des Bezirks Schöneberg noch Ende Juli die Unterbringung der Frau mit ihren beiden Kindern in einer Notunterkunft abgelehnt. „Derzeit erhalten Sie keine ausreichenden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, mithin auch nicht zur Zahlung etwaiger Kosten einer Notunterbringung“, heißt es in dem der taz vorliegenden Ablehnungsbescheid.

Im Bezirk wurde der Frau die Übernahme der Rückreisekosten nach Rumänien in Aussicht gestellt. „Sie erhielten mithin die Möglichkeit, ihre Obdachlosigkeit zu beenden“, heißt es abschließend. Das Oberverwaltungsgericht wies diese Begründung, der Frau keine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, zurück, weil sich die Antragstellerin mit ihren Kindern als Unionsbürger rumänischer Staatsangehörigkeit“ rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte. „Daher spricht derzeit nichts dafür, dass die Antragsteller als Unionsbürger trotz ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet auf die Möglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland verwiesen werden könnten, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwenden“, heißt es in der der taz vorliegenden Begründung des Oberverwaltungsgerichts.

Bereits Mitte Juli hatte die Romaselbsthilfeorganisation Amaro Foro einen offenen Brief initiiert, in dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisa­tionen von der zuständigen Schöneberger Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, Sibyll Klotz, die Unterbringung der durch die Räumungen in der Grune­waldstraße 87 obdachlos gewordenen Menschen in Wohnungen und Notunterkünften des Bezirks fordern.

Peter Nowak

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