portrait: Der Neue aus Bayern
Peter H. Frank wird neuer Generalbundesanwalt, also Nachfolger von Harald Range, der am Dienstagabend von Justizminister Heiko Maas (SPD) entlassen wurde. Der Generalbundesanwalt ist oberster Terror- und Spionageermittler in Deutschland und leitet die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, eine Behörde mit rund 200 Mitarbeitern.
Frank dürfte von seiner Berufung nicht überrascht sein, denn für den März 2016 war seine Berufung zum Generalbundesanwalt ohnehin geplant. Range hätte dann seine Altersgrenze erreicht. In einer nicht veröffentlichten Nebenabrede zum Koalitionsvertrag von 2013 hat die SPD der Union das Vorschlagsrecht für den Posten überlassen. Maas hat sich Peter H. Frank also nicht selbst ausgesucht, sondern lediglich den Vorschlag der Union verkündet.
Bisher hat Peter Frank nur wenig Erfahrung als Strafverfolger. Nur kurz arbeitete der heute 46-jährige Karrierejurist in den 1990er Jahren als Staatsanwalt in der bayerischen Landeshauptstadt. Meist war er für das Bayerische Justizministerium tätig. So war er unter anderem Büroleiter der damaligen Justizministerin Beate Merk (CSU). Bis zum Frühjahr leitete Frank die Personalabteilung des Münchener Justizministeriums. Es ist zwar unbekannt, ob Frank selbst CSU-Mitglied ist, er scheint jedoch das unbeschränkte Vertrauen der CSU-Justizpolitiker zu genießen. Ihm wird aber allgemein auch Kompetenz, Effizienz und Empathie nachgesagt.
Um Frank für das Amt des Generalbundesanwalts präsentabel zu machen, wurde er im Februar 2015 zum Münchener Generalstaatsanwalt ernannt. Er ist derzeit also einer der drei höchsten Staatsanwälte in Bayern.
Sein neues Amt in Karlsruhe kann Frank nicht sofort antreten. Nach dem offiziellen Vorschlag von Maas sind noch ein Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die Länderkammer tagt turnusgemäß aber erst wieder am 25. September.
Bis dahin wird Gerhard Altvater die Bundesanwaltschaft leiten. Er ist Abteilungsleiter für Revisionsverfahren.
Christian Rath
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