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Widerstand gegen Supermarktfusion

Handel Monopolkommission spricht sich gegen Ministererlaubnis für Edeka-Tengelmann-Deal aus

Auch Hilfsorgani-sationen wie Oxfam kritisieren die Übernahmepläne

BERLIN dpa/rtr/taz | Erst das Veto des Bundeskartellamts, jetzt das Nein der Monopolkommission: Die Wettbewerbsexperten haben sich gegen eine Ministererlaubnis für die Pläne einer Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Supermärkte durch Edeka ausgesprochen. In Sondergutachten empfahlen die Wettbewerbsexperten jetzt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), den Konzernen die benötigte Sondergenehmigung zu verweigern. Mit dieser Ministererlaubnis wollen die Supermarktketten das bestehende Veto des Bundeskartellamts gegen den Zusammenschluss aushebeln.

Die von den Unternehmen in Aussicht gestellten Vorteile für das Gemeinwohl könnten die zu erwartenden Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen, urteilte die Kommission. Das Gutachten ist nicht verbindlich, in der Regel folgt das Ministerium aber der Empfehlung der Experten.

Zwar behaupteten Edeka und Kaiser’s Tengelmann, durch ihr Zusammengehen könnten rund 5700 Vollzeitstellen gesichert werden. Doch sei dies nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen, betonte die Kommission.

Auch einige Hilfsorganisationen haben sich gegen einen Zusammenschluss ausgesprochen. Eine Übernahme verstärke die Marktmacht von Edeka, so dass der Konzern in Preisverhandlungen mehr Druck auf Lieferanten und Produzenten ausüben könne, erklärte Oxfam-Agrarexpertin Marita Wiggerthale. „Dies gefährdet auch die Existenz von Kleinbauern sowie Plantagenarbeitern in den Erzeugerländern.“

Edeka hatte seine Pläne zum Kauf der rund 450 Filialen von Kaiser’s Tengelmann bereits im Herbst 2014 angekündigt. Doch befürchtete das Bundeskartellamt durch den Zusammenschluss Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb, so dass es den Plan untersagte. Edeka und Kaiser’s Tengelmann wollten das Nein des Kartellamts jedoch nicht hinnehmen und beantragten eine Ministererlaubnis. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile eines Fusionsvorhabens nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als die rein wettbewerbsrechtlichen Kritikpunkte des Bundeskartellamts.

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