: Dreisprung vor Gericht
RECHTSSTREIT Weil der Sportbund ihn nicht zu Olympia nach Peking schicken wollte, begann Exleichtathlet Charles Friedek vor sieben Jahren einen Rechtsstreit. Heute verhandelt der BGH den Fall
Bei einem Wettkampf 2008 in Wesel gelangen dem damals 36-jährigen zwei Sprünge über 17,00 Meter und 17,04 Meter. Seiner Ansicht nach hatte er damit die Olympianorm erfüllt. Der Deutsche Leichtathletik-Verband verlangte jedoch, dass die Norm auf zwei verschiedenen Wettbewerben erreicht werden muss. Der DOSB nominierte ihn daraufhin nicht für Peking – Friedek klagte.
Das Deutsche Sportschiedsgericht hatte damals zu seinen Gunsten entschieden, der DOSB verweigerte ihm dennoch die Nominierung. Im Anschluss zog Friedek vor Zivilgerichte. Für eine Stellungnahme war er am Montag für die taz nicht zu erreichen. Sein Anwalt Michael Lehner nennt diese Mischung zwischen sportschiedsgerichtlicher Ebene und staatlicher Gerichtsbarkeit „ungewöhnlich“ und einen Grund für die Länge des Prozesses.
Dass der BGH die Revision überhaupt angenommen hat, ist für Friedek und Lehner bereits ein Teilerfolg und gebe ihnen Zuversicht, sagte er der taz. Dem Anwalt zufolge stehen die Richter in Karlsruhe vor der Grundsatzfrage, ob Unklarheiten in den Nominierungsrichtlinien den Verband oder den Athleten treffen. „Es wäre wichtig, dem DOSB zu sagen: Da habt ihr was richtig falsch gemacht“, so Lehner.
Der BGH ist für Friedek in Deutschland die höchste Instanz. Eine Fortsetzung des Streits auf internationaler Ebene hält Lehner für unwahrscheinlich. Ronny Müller
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