: Trennungskinder bekommen mehr Geld
UNTERHALT Die Bedarfssätze von Millionen Kindern steigen – um mindestens 11 Euro pro Monat
Das Düsseldorfer Gericht kann alle zwei Jahre gemeinsam mit Familiensenaten, der Unterhaltskommission und den 24 anderen Oberlandesgerichten die Zahlungsverpflichtungen in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle neu anpassen. Die Tabelle gilt deutschlandweit für alle unterhaltspflichtigen Elternteile und standardisiert somit Unterhaltsleitlinien von Millionen von Trennungskindern.
Anlass für die neueste Anpassung ist die jüngste Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags. Die Gerichte orientieren sich bei der Tabelle an den Berichten der Bundesregierung über das Existenzminimum von Eltern und Kindern. Sie erscheinen alle zwei Jahre. Steigt das durchschnittliche Existenzminimum von Kindern, etwa wegen gestiegener Lebenshaltungskosten, muss der zu zahlende Unterhalt angepasst werden. Umgekehrt müssen Väter oder Mütter nur so viel zahlen, dass ihr Existenzminimum ebenfalls gesichert ist.
„Zuletzt wurde das Existenzminimum für Väter angehoben, für Kinder aber nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Soyka. Im Januar nächsten Jahres wird der Kinderfreibetrag erneut steigen. Zu diesem Zeitpunkt soll der Unterhalt für Trennungskinder ebenfalls erneut erhöht werden. Anschließend würden die Tabellen wieder in den üblichen Zweijahresabständen erscheinen, so Soyka.
Helke Ellersiek
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