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Archiv-Artikel

Streikrecht bleibt unangetastet

VERFAHREN Arbeitsgericht Verden lehnt eine einstweilige Verfügung gegen den Streik bei Neupack ab

Inzwischen hat die Gewerkschaft den Streik nach 85 Tagen ausgesetzt

Ein Angriff auf das Streikrecht der Gewerkschaften ist fehlgeschlagen. Das Arbeitsgericht Verden wies am Freitag einen Antrag des Lebensmittel-Verpackungsherstellers Neupack auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) zurück, den Arbeitskampf für einen Haustarifvertrag in den Werken Hamburg-Stellingen und Rotenburg an der Wümme einzustellen. Das teilte die IG-BCE-Anwältin Mechthild Garweg der taz nach der mehrstündigen Verhandlung mit.

Neupack begründete den im Arbeitsrecht außergewöhnlichen Antrag damit, dass die IG BCE den 85-tägigen Arbeitskampf nicht mehr unter Kontrolle habe. Ihre Streikposten und die externen Unterstützer hätten immer wieder versucht, durch Rempeleien und Schubsen als Streikbrecher angeheuerte polnische Leiharbeiter von der Arbeitsaufnahme abzuhalten. Auch seien die Busse, die jeden morgen die Leiharbeiter in die Betriebe brachten, bei der Einfahrt in den Betrieb behindert worden. Der Neupack-Anwalt zeichnete ein Bild, als würde vor den Werkstoren „Krieg“ herrschen.

Zudem sollte das Gericht – würde es den Arbeitskampf nicht in Gänze unterbinden – auf Antrag Neupacks die IG BCE anweisen, die Streikenden 24 Stunden am Tag durch einen Streikleiter vor Ort zu kontrollieren. Weiterhin solle es dafür sorgen, dass die Leiharbeiter nicht in ihren Pensionen aufgesucht werden, um sie zur Teilnahme am Arbeitskampf zu bewegen. Diese Streikleiter sollten vorher dem Betrieb namentlich gemeldet werden.

Konkreter Anlass war ein Zwischenfall, bei dem in Rotenburg vorige Woche Streikende und ein Leiharbeiter in eine Schlägerei verwickelt waren, bei der der Leiharbeiter eine Schädelfraktur am Auge erlitten hatte.

„Das Arbeitsgericht Verden hat eine Entscheidung zugunsten des Streikrechts getroffen“, räumt Neupack-Sprecher Lars Krüger ein. Die Entscheidungsgründe würden sorgfältig geprüft, und ob gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werde.

Inzwischen hat die IG BCE nach 85 Tagen den Streik ausgesetzt, um eine laut Landeschef Jan Eulen externe Vermittlung zu ermöglichen. Am Donnerstag nahmen die Belegschaften die Arbeit wieder auf, die Firma verzichtete auf eine Aussperrung. KAI VON APPEN