Öffentlicher Dienst: Streiks bleiben noch geheim

Die Gewerkschaften weiten ihre Warnstreiks aus, um ihre Forderungen im öffentlichen Dienst durchzusetzen. Wann und wo gestreikt wird, ist noch unklar.

Bild: DPA

Zumindest eines ist sicher. Am kommenden Montag werden die Berliner noch keinen Streik erleben. Das zumindest versprach die Verhandlungsführerin der vier Gewerkschaften, Astrid Westhoff. Die gemeinsame Tarifkommission von Ver.di, der Polizeigewerkschaft GdP, GEW und IG BAU einigte sich am Freitag darauf, mit Warnstreiks den Druck auf den Senat zu erhöhen.

"Wir werden die Bevölkerung rechtzeitig informieren, wann und wo wir streiken werden", sagte Westhoff. Damit sich die Berliner darauf einstellen können, wolle die Gewerkschaftsseite 24 Stunden zuvor die Öffentlichkeit informieren. Am Montag hatte es bereits einen Warnstreik beim Wachschutz vor bestimmten Gebäuden und in einzelnen Behörden gegeben. Gedroht hatten die Arbeitnehmervertreter auch mit einem Streik von Angestellten bei der Feuerwehr oder im Abschiebegefängnis.

Gewerkschaften und Senat streiten darüber, ob Streiks im öffentlichen Dienst derzeit in Berlin überhaupt rechtlich erlaubt sind. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) argumentiert, bis zum Auslaufen des sogenannten Solidarpakts beider Seiten Ende März 2010 seien die Gewerkschaften in der Friedenspflicht. Der Pakt aus dem Jahr 2003 sieht Lohneinbußen von bis zu 12 Prozent vor. Im Gegenzug erhielten die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen im selben Zeitraum. Gewerkschaftsvertreterin Westhoff hält Streiks für rechtlich möglich. "Herr Sarrazin hat den Anwendungstarifvertrag wohl nie ganz gelesen."

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte den Gewerkschaften für Anfang 2008 die Übernahme der bundesweiten Tarifverträge für Arbeiter und Angestellte angeboten - allerdings ohne die darin vorgesehene Tariferhöhung von 2,9 Prozent. Das lehnen die Arbeitnehmervertreter als "Spiegelfechterei" ab. "Was unsere Leute interessiert, ist ja gerade eine Einkommenserhöhung", sagt Westhoff. Die Forderung nach Übernahme des Kompromisses auf Bundesebene sei moderat genug.

Der Tarifvertrag der Länder sieht neben einem Einkommensplus von 2,9 Prozent unter anderem die Streichung des Urlaubsgeldes vor, zudem Kürzungen am Weihnachtsgeld, eine Leistungsprämie von 1 Prozent und einen schnelleren Aufstieg in höhere Gehaltsstufen.

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