Prozess um Lustreisen: Verteidigung will Freispruch für Volkert

Der Prozess um die VW-Affäre endet an diesem Freitag. Die Staatsanwaltschaft fordert Haft für den ehemaligen Betriebsratschef.

Am Freitag wird sein Urteil verkündet: Klaus Volkert (rechts, mit seinem Rechtsanwalt Johann Schwenn). Bild: dpa

BRAUNSCHWEIG taz Der Prozess um die VW-Affäre, um Lustreisen auf Firmenkosten und um Begünstigung von Betriebsräten bei Europa größtem Autokonzern steht vor dem Abschluss. Gestern plädierten vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig die vier Verteidiger von Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und des Mitangeklagten ehemaligen Spesenmanagers Klaus-Joachim Gebauer. Sie forderten in allen wichtigen Anklagepunkten Freisprüche für ihre Mandanten. Nur Gebauers Anwalt Wolfgang Kubicki sah seinen Mandanten der Beihilfe der Begünstigung eines Betriebsrates als überführt an. Er wollte dies aber lediglich durch eine Verwarnung bestraft sehen.

Vor der Urteilsverkündung, die am Freitag erwartet wird, liegen damit die Anträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft sehr weit auseinander. Die Anklage hatte vergangene Woche für Gebauer 20 Monate auf Bewährung und für Volkert sogar drei Jahre und neun Monate Knast gefordert. Nach Auffassung der Staatsanwälte hat sich Volkert der Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und Gebauer der Untreue und der Anstiftung zum Betrug schuldig gemacht. Volkerts Rechtsanwalt Johann Schwenn baute gestern allerdings bereits eine zweite Verteidigungslinie auf. Hilfsweise beantragte er für den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, "die zwei Jahre nicht übersteigt und zur Bewährung auszusetzen ist". Schwenn ging in seinem Plädoyer ausführlich auf das Urteil gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz ein, den die gleiche Wirtschaftsstrafkammer vor einem Jahr wegen der Affäre zu zwei Jahren auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Wie Hartz habe auch Volkert ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte Schwenn. Für Volkert müssten bei der Strafzumessung die gleichen Maßstäbe wie bei Hartz gelten. Bei den Sonderbonuszahlungen in Höhe insgesamt 1,95 Millionen Euro, die Volkert von Hartz zusätzlich zum Gehalt bekommen hatte, käme im Falle einer Verurteilung allenfalls ein Schuldspruch wegen Beihilfe und nicht wegen Anstiftung zur Untreue in Betracht.

Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki stellte seinen Mandanten Gebauer als ein Werkzeug des ehemaligen VW-Personalvorstandes Peter Hartz dar. Nach dem Motto: "Geht es Volkert gut, so geht es VW gut" habe Gebauer von Hartz den Auftrag erhalten, bei Betriebsräten für gute Stimmung zu sorgen und vor allem Betriebsratschef Klaus Volkert jeden Wunsch zu erfüllen, sagte er. Gebauer habe er sich "in einer Art Quetsche befunden, vor der Alternative, rauszufliegen oder die Aufträge von Hartz zu befolgen". JÜRGEN VOGES

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