Datenschutz verklagt Internetportal MeinProf.de: Professoren am Pranger

Auf MeinProf.de können Studenten ihre Lehrkräfte beurteilen. Ein Berliner Datenschützer findet einiges daran gesetzeswidrig.

Wer nicht in der Vorlesung war, soll sie auch nicht bewerten dürfen. Bild: ap

Belegt man das Marketing-Seminar besser bei Professor Schulz oder bei Professor Meier? Lohnt es sich, freitags um acht Uhr morgens zur Vorlesung von Professorin Müller zu erscheinen? Studenten haben Fragen, und MeinProf.de hat einige Antworten. Seit zweieinhalb Jahren bietet das von Studenten der Technischen Universität (TU) gegründete Online-Portal die Möglichkeit, Lehrkräfte zu beurteilen und diese Urteile einzusehen. Doch nun haben die Macher Ärger mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten.

"Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen die Professoren per Post informiert werden, wenn Beurteilungen über sie veröffentlicht werden", sagt Philip Scholz, der Sprecher des Datenschützers. "Außerdem dürfen nur Studenten Veranstaltungen beurteilen, die diese erwiesener Maßen besucht haben." Da MeinProf.de diesen Anforderungen nicht genügt, wurde nun ein Bußgeldbescheid geschickt - 1.000 Euro sollen die Verantwortlichen der Webseite zahlen.

Die haben angekündigt, dagegen zu klagen. "Auf unserer Seite stehen Berwertungen von knapp 37.000 Dozenten. Alle per Post zu informieren, ist nicht möglich", sagt Thomas Metschke vom MeinProf-Team. "Außerdem weiß mittlerweile jeder Unimitarbeiter Deutschlands von der Existenz unserer Seite. Sie könnten einfach selbst mal gucken."

Schließlich sei das Portal auch dazu gegründet worden, den Professoren ein direktes Feedback für ihre Lehrveranstaltungen zu geben, so Metschke weiter. Mehr als 700 Dozenten machten von dieser Möglichkeit bisher als registrierte Nutzer Gebrauch. "Zur Zeit arbeiten wir an einem Benachrichtigungsservice, der sie über jede neu abgegebene Bewertung informiert." Zusätzlich könne man regelmäßig zentrale Stellen der Uni-Verwaltung über den aktuellen Beurteilungsstand informieren; diese Lösung sei vom Datenschutzbeauftragten jedoch abgelehnt worden.

Auch für den zweiten Kritikpunkt sieht Metschke keine Lösung. "Meist wissen die Dozenten selbst nicht, wer in ihrem Seminar sitzt. Wie sollen wir das kontrollieren?" Zudem gebe es in diesem Fall Probleme mit dem Datenschutz.

Schwierigkeiten dieser Art sind nicht neu für die Betreiber der Seite. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Professor geklagt, da auf der Internetseite veröffentlichte Beleidigungen erst gelöscht wurden, nachdem sie bereits einen halben Tag online gestanden hatten. Damals bekam MeinProf.de im Berufungsverfahren Recht. Auch beim Portal Spick-mich.de, auf dem Schüler ihre Lehrer beurteilen können, kommt es immer wieder zu ähnlichen Fällen. "Bisher wurde bei den Urteilen die Meinungsfreiheit immer über den Datenschutz gestellt und die Portale bekamen Recht", sagt Datenschutzsprecher Scholz. "Wir sehen dieses Rangverhältnis nicht so eindeutig."

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