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Archiv-Artikel

Flirten bleibt legal

Von BAR

Düsseldorf taz ■ Der Wal-Mart Konzern ist mit seiner Ethik-Richtlinie vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf gescheitert. Der Passus, der das Liebesleben der Mitarbeiter reglementiert, sei „ein Eingriff in die Privatsphäre“ und verstoße damit gegen das Grundgesetz, so Richter Lothar Beseler.

Mit der 28-seitigen Ethik-Richtlinie wollte der Konzern das Verhalten seiner Mitarbeiter regulieren. Verstöße gegen den Verhaltenskodex sollten anonym bei einer „Ethik-Hotline“ gemeldet werden. Bei der Einrichtung der Hotline habe der Gesamtbetriebsrat von Wal-Mart Mitbestimmungsrecht, entschieden die Richter. BAR