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Archiv-Artikel

„Überholte Vorstellungen“

Info-Veranstaltung zum Staatsbürgerschaftsrecht

Von DKU
Ünal Zeran

■ 41, ist seit 2002 Anwalt in Hamburg. Er ist ein Referent auf der Informationsveranstaltung der Türkischen Gemeinde.

taz: Herr Zeran, in Deutschland geborene Kinder von Menschen ohne deutschen Pass, können zwei Pässe bekommen, müssen sich aber bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Wissen Sie, wofür sich die jungen Erwachsenen entscheiden?

Ünal Zeran: Was man so an Zahlen erfährt, ist die Tendenz, dass es ganz selten Fälle gibt, in denen sie sich für die ausländische Staatsbürgerschaft entscheiden.

Was bedeutet es, wenn sie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern wählen?

Sie dürfen hier nicht wählen, haben keine Freizügigkeit innerhalb des europäischen Raumes – die genießen nur EU-Bürger und das sind deutsche Staatsangehörige ja automatisch. Da gehen also vielerlei Rechte verlustig, die an den deutschen Pass geknüpft sind. Sie sind dann Ausländer nach dem Ausländergesetz und müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Die Betroffenen können versuchen, eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen, sodass sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben dürfen.

Wie geht das?

Man muss schwere Härten nachweisen und die Genehmigung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beantragt haben. Aber das ist eine nicht sehr großzügig gehandhabte Möglichkeit.

Was halten Sie von diesem „Optionszwang“ für Kinder von Ausländern?

Ich finde, das ist politisch ein falsches Signal – und es ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Man muss überlegen, ob ein Staat sich das antut, nur wegen überholter Vorstellungen davon, dass die Mehrstaatigkeit ein Übel ist. INTERVIEW: DKU

Informationsveranstaltung: 19 Uhr, Türkische Gemeinde Altona, Hospitalstr. 111