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... Warner ein Sieg gegen "Hari Puttar"

Das ist gemein: Die Inder dürfen einfach einen Film machen, der "Hari Puttar" heißt. Das ärgert Warner Bros, die dagegen geklagt hatten. Schließlich gehört ihnen "Harry Potter".

Der indische Titel sei ein billiger Versuch, hatten die Anwälte von Warner vor dem Gericht in Neu Dehli geklagt, auf der "Harry Potter"-Welle mitzuschwimmen. Die Klage wurde abgewiesen, der Film läuft am Freitag in den indischen Kinos an.

In der Komödie geht es um einen zehnjährigen Jungen, der nach England umzieht. Man kann also davon ausgehen, dass sein Name bewusst nach Harry Potter klingen sollte. Irgendwie hat Warner also recht.

Nun ist aber "Hari" ein häufiger Name in Indien und "Puttar" bedeutet auf Hindi "Sohn", was ja auch kein eingetragenes Markenzeichen ist. Und überhaupt: Darf man denn, sobald Medienkonzerne betroffen sein könnten, keinen Witz mehr machen?