Kommentar Illegal erlangte Beweise: Vertrauen in die Gerichte

Strafgerichte genießen zu Recht ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Sie sollten im Einzelfall auch weiterhin entscheiden dürfen, welche Beweise vor Gericht berücksichtigt werden.

Bei der Bekämpfung von Terror und Kriminalität soll es rechtsstaatlich zugehen. Das ist in Deutschland zum Glück Konsens. Doch was das konkret heißt, ist umstritten. Und die Antwort ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.

So diskutiert der Deutsche Juristentag heute und morgen, ob rechtswidrig erlangte Beweise vor Gericht eine Rolle spielen dürfen oder nicht. Auf den ersten Blick scheint klar, dass Aussagen und Beweisstücke vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, wenn die Polizei sich dabei nicht an die Regeln der Strafprozessordnung gehalten hat. Die Versuchung wäre in diesem Fall auch groß, das Gesetz bei Bedarf zu missachten. Gerade bei Terrorermittlungen wird der Polizei ja oft unverhältnismäßiges Vorgehen unterstellt.

Doch die Frage, wann rechtswidrig erlangte Beweise nicht verwertbar sind, stellt sich nicht nur bei der Verfolgung von Terrorverdächtigen, sondern auch bei der normalen Kriminalität, etwa bei Steuerhinterziehung oder Vergewaltigung. Und da ist die Bereitschaft bei linken Prozessbeobachtern sicher nicht so hoch, klar auf dem Tisch liegende Beweise für die Schuld einfach zu ignorieren, nur weil ein Polizist im Vorfeld einen Fehler gemacht hat.

Auch in der Praxis der Gerichte gibt es keine eindeutige Regel. Die Rechtsprechung stellt ganz auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ab, zum Beispiel, ob die Polizei das Gesetz absichtlich ignoriert hat. Rechtssicherheit entsteht so zwar nicht, aber meist Akzeptanz für die Entscheidung im konkreten Strafprozess. Unsere Strafgerichte genießen zu Recht ein recht hohes Vertrauen in der Bevölkerung.

Nun wird beim Juristentag als Alternative diskutiert, ob immer dann ein Verwertungsverbot gelten soll, wenn die Polizei den Wesensgehalt der Grundrechte verletzt hat. Doch vermutlich ist damit auch wenig an Rechtssicherheit gewonnen. Dann wird der Wesensgehalt der Grundrechte von den Gerichten eben mal so und mal so bestimmt - wie man es eben im Einzelfall für richtig hält.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.