Streit um Erbschaftsteuer: CSU verzögert Einigung

Die Bayern blockieren bei der Erbschaftsteuer. Was ist, wenn die Neuregelung bis Jahresende nicht steht? Äußerungen des Verfassungsgerichts dazu sind nicht eindeutig.

Testemante sind für die Zukunft. Wer aber weiß, wie dann die Rechtslage aussehen wird? Bild: dpa

FREIBURG taz Die CSU blockiert und zögert und strapaziert dabei die Nerven von SPD und CDU. Erst nach der Wahl von Horst Seehofer zum neuen CSU-Chef will die bayerische Regionalpartei in der Koalition weiter über die Erbschaftsteuer verhandeln. Langsam wird damit eine Frage dringlich, die bisher eher von theoretischem Interesse war: Was passiert, wenn sich die Koalition nicht bis zum Jahresende einigt? Entfällt dann die Erbschaftsteuer ersatzlos?

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2007 eine Reform der Erbschaftsteuer gefordert. Bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmen soll künftig der volle Verkehrswert zugrunde gelegt werden. Allerdings hat Karlsruhe dem Gesetzgeber erlaubt, weitreichende "Verschonungsregeln" vorzusehen, wenn er sie als solche kenntlich macht. Die Koalition diskutiert nun schon seit Monaten, wie stark Familienunternehmen und selbst genutzte Einfamilienhäuser von der Erbschaftsteuer verschont werden sollen.

Die CSU fordert dabei massiven Steuerverzicht des Staates -selbst bei millionenteuren Villen und bei Unternehmen, die massenhaft Personal entlassen. CDU und SPD kamen den Bayern schon weit entgegen - doch die CSU lenkt nicht ein. Am Montag sagte Seehofer, ein Scheitern der Reform sei möglich.

Doch was wäre die Folge, wenn die Koalition sich nicht einigt? Bisher ging man davon aus, dass dann die Erbschaftsteuer ab Neujahr entfällt. Die Länder müssten auf jährlich rund 4 Milliarden Euro Einnahmen verzichten. Zur Begründung verweist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf das Bundesverfassungsgericht, das eine "Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008" forderte.

Doch hat Karlsruhe dem Gesetzgeber wirklich so strenge Vorgaben gemacht? In dem Urteil heißt es nämlich auch: "Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar." Was passiert, wenn der Gesetzgeber die Frist verpasst, sagt das Gericht nicht. Als Karlsruhe 1995 die Vermögensteuer beanstandete, hieß es ausdrücklich, dass die Steuer "längstens" bis zum Ablauf der Frist anwendbar ist. Eine solche Klausel fehlt im Urteil zur Erbschaftsteuer.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt deshalb in einem gestern bekannt gewordenen Gutachten zu dem Schluss, dass die Erbschaftsteuer weiter erhoben werden kann. Vermutlich würde dann aber jeder Erbe sofort das Verfassungsgericht anrufen, und die Richter würden wohl schnell eine neue und starre Frist verkünden.

Noch gibt man sich in der CSU gelassen. Bis zur Bundesratssitzung am 28. November sollen die Verhandlungen in Koalition und Bundestag abgeschlossen sein, hofft Landesgruppenchef Peter Ramsauer.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.