Hintergrund Rettungspaket: Die Regeln für die Banken

Keine Dividenden für Aktionäre, begrenzte Gehälter und eine marktgerechte Vergütung. Das sind die Bedingungen der Bundesregierung.

BERLIN ap Wenn Banken das staatliche Rettungspaket nutzen, müssen sie die Gehälter ihrer Manager auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzen. Dies bestimmt eine Rechtsverordnung, die das Bundeskabinett in Berlin am Montagmorgen beschlossen hat. Zudem soll den Instituten vorgeschrieben werden, keine Bonifikationen und freiwilligen Abfindungen an Manager zu zahlen, solange staatliche Hilfe fließt. Auch Dividenden an Aktionäre dürfen in dieser Zeit nicht ausgeschüttet werden.

Weiter legt die Verordnung fest, dass der neu gegründete Fonds zur Finanzmarktstabilisierung eine "marktgerechte Vergütung" erhält, wenn er Kreditgarantien gewährt. Die Laufzeit ist im Einzelfall auf 36 Monate befristet, alle Garantien müssen zudem spätestens Ende Dezember 2012 auslaufen. Die Garantien werden am Finanzmarkt bis zu einem Gesamtvolumen von 400 Milliarden Euro angeboten.

Eine marktgerechte Vergütung soll der Fonds auch für Hilfen zur Rekapitalisierung verlangen, hier gilt je Unternehmen eine Obergrenze von zehn Milliarden Euro. Die Regierung stellt 80 Milliarden Euro bereit, um vorübergehend Anteile von Banken zu erwerben, die ihr Eigenkapital aufstocken müssen.

Der Fonds ist ein Sondervermögen des Bundes, das von einer neu gegründeten Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet wird. Die Rechts- und Fachaufsicht liegt beim Bundesfinanzministerium.

Übernimmt der Fonds risikoreiche Positionen einer Bank, liegt die Maximalsumme je Unternehmen bei fünf Milliarden Euro. Der Fonds kann das begünstigte Unternehmen zu späteren Ausgleichszahlungen verpflichten, falls bei Fälligkeit oder Verwertung der Risikowerte Verluste entstehen. Zudem soll der Fonds sicherstellen, dass er eine dem Risiko angemessene Verzinsung erzielt.

Wenn Banken das Rettungspaket in Anspruch nehmen, soll ihnen zudem aufgegeben werden, ihre Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit zu überprüfen. Dabei kann der Fonds "darauf hinwirken", dass bestimmte Geschäfte mit bestimmten Produkten oder in bestimmten Märkten eingestellt werden.

Orientierung an langfristigen und nachhaltigen Zielen

Weiter müssen die begünstigten Institute die Vergütungssysteme ihrer Manager auf ihre Anreizwirkung und Angemessenheit überprüfen und darauf hinwirken, "dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet und transparent sind". Die Vergütung sei auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Dazu heißt es in Paragraf 5 Absatz 4: "Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500.000 Euro pro Jahr übersteigt, als unangemessen."

Das 500-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung hat zwei zentrale Elemente: Zum einen verspricht die Regierung Staatsgarantien für Kredite, die Banken einander geben. Zum anderen stellt sie dem Finanzsektor konkrete Hilfen in Form von Kapitalspritzen in Aussicht. Die Feinheiten regelt die nun beschlossene Verordnung.

Nur fünf Prozent der Garantiesumme - 20 Milliarden Euro - hält der Staat in Form einer Kreditermächtigung tatsächlich bereit, weil er annimmt, dass die abgesicherten Kredite höchstens in diesem Umfang platzen. Die Bürgschaften sollen die Banken bewegen, sich ohne Angst vor Verlust wieder gegenseitig etwas zu leihen.

Wie viel die komplexe Rettungsaktion kostet, wird erst bei der Schlussabrechnung danach deutlich. 35 Prozent der Kosten übernehmen die Länder. Letztlich haftet für alles der Steuerzahler.

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