Zukunft der Guantánamo-Häftlinge: Bitte, lasst uns rein!

Selbst wenn Guantánamo rasch geschlossen wird: Keiner weiß, wohin mit den rund 250 Gefangenen. Nr. 519 und Nr. 702 könnten bald freikommen - wenn Deutschland sie aufnehmen würde.

Nicht der beste Ort der Welt, um von hier aus Asyl zu beantragen: Folterlager Guantánamo. Bild: dpa

Ziemlich genau sieben Jahre nach seiner Eröffnung am 11. Januar 2002 steht das US-Gefangenenlager in der Militärbasis Guantánamo vor seiner Schließung. Das jedenfalls hat der designierte US-Präsident Barack Obama angekündigt. Möglicherweise bereits innerhalb einer Woche nach seiner Amtseinführung am kommenden Dienstag wolle Obama die Schließung des Lagers anordnen, hieß es am Montag. Was genau das aber für die derzeit noch rund 250 verbliebenen Gefangenen aus etwa 30 Ländern bedeutet, ist unklar. Das US-Verteidigungsministerium stuft die Gefangenen weiterhin als "Terroristen" oder "feindliche Kämpfer" ein, die eigentlich für immer eingesperrt bleiben müssten, auch wenn keine Beweise vorliegen. Erst am Mittwoch aber ordnete ein US-Gericht die Freilassung eines 21-Jährigen aus Guantánamo an, der mit 14 festgenommen wurde. Der Verdacht gegen ihn beruhe auf unglaubwürdigen Aussagen. PKT

"Hat es in der ganzen Weltgeschichte je einen balletttanzenden Terroristen gegeben?" Mit dieser Frage versucht Ravil Mingazow seine unfassbare Lage auf den Punkt zu bringen. Es war die Frage, die der einzige noch verbliebene russische Guantánamo-Häftling seiner Anwältin Allison M. Lefrak noch vor der ersten Begrüßung stellte. Was mit ihm geschehen ist, kann der heute 40-Jährige immer noch nicht begreifen. Seit sieben Jahren wird er von der US-Regierung auf Guantánamo festgehalten. Ohne Verfahren, ohne Anklage, ohne einen Funken Sinn.

Mingazow ist einer von mindestens sechs Guantánamo-Gefangenen, deren US-amerikanische Anwälte sich darum bemühen, dass Deutschland sie aufnimmt. Insgesamt 50 bis 60 Häftlinge könnten laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bald aus dem Lager auf Kuba freikommen - wenn sich Länder finden, die bereit sind, sie aufzunehmen. In ihre Heimat können diese Menschen nicht zurück, da ihnen dort Folter oder Verfolgung drohen.

Eigentlich wollte Mingazow in seinem früheren Leben nur weiter im Ballett der russischen Armee tanzen und seiner neuen, ihm lieb gewordenen Religion huldigen - dem Islam. Als er wegen seiner Konvertierung mehr und mehr Schwierigkeiten bekam, packte er seine Frau und den kleinen Sohn und zog nach Tadschikistan. Als ihn die russischen Behörden auch dort drangsalierten, schloss er sich einer Gruppe nach Afghanistan reisender Usbeken an, um von dort aus nach einer neuen Heimat Ausschau zu halten. Doch statt Tickets in die Freiheit hagelte es auf Afghanistan Bomben. Er floh ins pakistanische Grenzgebiet und wurde dort Ende 2001 in einer Unterkunft für muslimische Flüchtlinge aufgegriffen. "Jemand hat ihn gegen ein Kopfgeld verkauft", sagt seine Washingtoner Anwältin. Davon ist Allison Lefrak nach mittlerweile zwei Jahren, acht Besuchen und zahllosen ehrenamtlichen Stunden im Einsatz für ihren Mandanten überzeugt.

Mingazow gelangte in die Hände der US-Amerikaner, wurde in der US-Basis Bagram gefoltert, um anschließend nach Guantánamo verschleppt zu werden, wo er erneut misshandelt wurde und bis heute in Isolationshaft gehalten wird. "Mein Mandant leidet unter schweren Depressionen, bei einigen Besuchen war er gar nicht fähig, ein Gespräch zu führen", berichtet Lefrak. Sie und die Kanzlei ReedSmith, für die sie Mingazow vertritt, sind von seiner Unschuld überzeugt. Lefrak hofft, dass der Häftling Nr. 702 in dem anstehenden Haftprüfungsverfahren von einem Washingtoner Bezirksgericht freigesprochen wird. Zuvor war er auf Guantánmo nur einmal von einem Tribunal zur Überprüfung des Kombattanten-Status verhört worden. Lefrak fand heraus, dass ihn die US-Behörden für ein Mitglied der usbekischen Terrororganisation IMU halten. Doch Beweise haben sie hierfür keine vorgelegt.

Die anderen sieben russischen Ex-Guantánamo-Gefangenen wurden bereits im Jahr 2004 zurück in ihre Heimat geschickt, wo sie aber laut Berichten von Human Rights Watch wieder verhaftet und einer sogar getötet wurde. Mingazows Bitte, nicht nach Russland zurückgeschickt zu werden, ist daher mehr als verständlich, findet Lefrak. Die junge Anwältin reiste im November nach Kopenhagen, Stockholm und Berlin, wo sie Gespräche mit Vertretern des Innen- und des Außenministeriums sowie SPD- und CDU-Parlamentariern führte. "Es ist alles noch völlig offen", sagt Lefark, "aber eine Aufnahme in Deutschland wäre ideal." Deutschland habe die Infrastruktur und Erfahrung, mit Folteropfern umzugehen. Sie hat Verständnis für die Sicherheitsbedenken der europäischen Regierungen. Aber Mingazow sei nicht gefährlich, sagt sie. "Er ist gebrochen und sollte frei sein."

Eine Washingtoner Straßenkreuzung weiter kommentiert Stephen Truitt das Zögern manch europäischer Regierung spitz. "Es gab eine Zeit, in der einige europäischen Staaten unser ungesetzliches Tun unterstützt haben", sagt der Anwalt. "Wenn sie das heute bereuen, dann bietet Guantánamo jetzt eine gute Gelegenheit, jetzt etwas richtig zu machen." Für seinen Mandanten Maher El-Falesteny, einen staatenlosen Palästinenser, will er abwarten, wie der neue US-Präsident Barack Obama die heikle Frage nach der Schließung Guantánamos anpackt. El-Falesteny ist eigentlich nur ein Spitzname und bedeutet so viel wie "Der Palästinenser", sein richtiger Name lautet Maher Refaat al-Khawary. Er wurde 2001 gegen Kopfgeld in Afghanistan an die Nordallianz verkauft - von Bauern, in deren Dorf er Schutz suchte. Um seinen Flüchtlingsstatus nicht zu gefährden, war der Mann auf dem Weg nach Pakistan gewesen, wo er für sich und seine Familie auf die Möglichkeit der Einbürgerung in ein sicheres Land hoffte. Die Nordallianz übergab ihn jedoch den US-Truppen, die al-Khawary nach dessen Angaben misshandelten und ihn nach mehren Monaten nach Guantánamo verschleppten.

Da sein Mandant, der in Gaza aufgewachsen und papierlos im Libanon und in Jordanien lebte, ohnehin keine Heimat habe, in die er zurückkehren könne, wünsche sich al-Khawary einfach nur die Aufnahme in einem Land, "das nicht foltert", sagt Anwalt Truitt. Vergangenes Jahr wurde al-Khawary von den USA formell freigelassen und zudem für völlig ungefährlich erklärt. Doch noch heute sitzt er in Einzelhaft auf Guantánamo.

Truitt und sein Anwaltskollege Charles Carpenter haben bereits zweimal versucht, für den Häftling Nr. 519 Asyl in den USA zu beantragen. Erfolglos. "Guantánamo ist kein Ort, von dem aus man Asyl beantragen kann, sagten uns die US-Behörden beide Male."

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