ETA-nahe Parteien im Baskenland: Gericht verbietet Wahlteilnahme

Spaniens Oberste Richter schließen ETA-nahe Parteien von der Wahl im Baskenland aus. Kurz vor dem Urteil explodierte in Madrid eine Bombe, die schweren Sachschaden anrichete.

Bombenanschlag in Madrid: Vor der Explosion kam ein Warnanruf der ETA. Bild: dpa

MADRID taz Das politische Umfeld der baskischen Separatistenorganisation ETA wird am 1. März dieses Jahres erstmals nicht an den Wahlen zum baskischen Autonomieparlament teilnehmen. Nach einer sechsstündigen Sitzung suspendierte der Oberste Gerichtshof Spaniens auf Antrag der sozialistischen Regierung in der Nacht zum Montag die beiden Kandidaturen D3M und Askatasuna. Beide Listen seien von ETA kreiert worden, um die Nachfolge der seit 2003 verbotenen Batasuna anzutreten. Auf Gemeindeebene sind die radikalen Nationalisten zurzeit mit der Baskisch Nationalistischen Aktion (ANV) vertreten und im Autonomieparlament mit der Kommunistischen Partei der Baskischen Heimat (EHAK). Beide Parteien wurden im September 2008 ebenfalls als Nachfolgeorganisation von Batasuna verboten und können deshalb nicht kandidieren.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass ETA, wie bereits in der Vergangenheit erprobt, die "Taktik der zwei Parteien" fuhr. Dabei stellt das Umfeld der bewaffneten Separatisten eine "kontaminierte Liste" vor, die sich aus bekannten Radikalnationalisten zusammensetzt, die bereits für andere, verbotene Parteien kandidiert haben. Gleichzeitig wird eine zweite Partei aufgebaut, in der unbescholtene Bürger mit einem fast identischen Programm antreten. Bisher verbot der Oberste Gerichtshof die "kontaminierte Liste", während die andere zu den Wahlen zugelassen wurde.

D3M spielte dieses Mal die Rolle der Partei, die den Richtern zum Fraß vorgeworfen werden sollte, während Askatasuna "sauber" sein sollte. Die Partei wurde - so das Gericht - 1998 als "Schläferpartei" gegründet, um sie bei Bedarf zu aktivieren. Programm und Statut seien praktisch mit dem der verbotenen Batasuna identisch. Die Richter heben hervor, dass die Askatasuna-Kandidaten die Unterschriftenliste der D3M unterzeichneten, mit denen diese ihre Kandidatur beantragen. Und das, "obwohl beide Parteien paradoxerweise Konkurrenten bei den Wahlen wären".

Nur wenige Stunden nach dem Richterspruch meldete sich die ETA mit einer Bombe in Madrid zu Wort. Der in einem Lieferwagen versteckte Sprengsatz richtete schweren Sachschaden an. Verletzte waren keine zu beklagen. Die Täter hatten zuvor telefonisch gewarnt. Es war der erste Bombenanschlag ETAs in Madrid seit Dezember 2006. "ETA hat die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bekräftigt", erklärte Innenminister Alfredo Rubalcaba vor Ort. REINER WANDLER

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