Urteil im Fall Templin: Hohe Haftstrafen für Neonazis

Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Sven P., mit Odals-Rune, wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt. Bild: ap

NEURUPPIN taz | Vor dem Neuruppiner Landgericht ist das Urteil gegen Sven P. und Christian W. ergangen. Die beiden Brandenburger waren des gemeinschaftlichen Mordes an dem 55 Jahre alten Bernd K. angeklagt. Der 19 Jahre alte Sven P. wurde am späten Dienstagabend nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Mittäter, der 22-jährige Christian W., wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten Haft.

Im Sommer letzten Jahres hatten die beiden stadtbekannten Jungnazis einen arbeitslosen Alkoholiker in seiner Templiner Werkstatt über Stunden so schwer misshandelt, dass der Mann an seinen Verletzungen starb. Danach versuchten sie, die Leiche anzuzünden. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Sven P. soll danach gesagt haben, er habe mal sehen wollen, "wie ein Mensch stirbt" (die taz berichtete). Motiv für die Tat soll laut Staatsanwaltschaft "Mordlust" gewesen sein. Das Gericht sagte in der Urteilsbegründung, die Täter hätten sich "als Herr über Leben und Tod" aufgespielt und aufgrund ihrer rechten Gesinnung den alkoholkranken 55-Jährigen als minderwertigen Menschen angesehen.

Die Anwälte der Verurteilten hatten im Verlauf des vier Monate währenden Verfahrens versucht, ihren Mandanten als alkoholkranken Borderliner darzustellen, die Tat selbst als milieutypisch. Er plädierte am Dienstag für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung nicht länger als drei Jahre. P.s Anwalt, der das Gericht mit immer neuen Beweis- und Befangenheitsanträgen überzogen hatte, plädierte für Freispruch.

Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Brandstiftung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Körperverletzung und Tierquälerei. Zur Tatzeit standen sie unter Bewährungsauflagen.

Als Nebenklägerin war die Witwe des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt stellte immer wieder auf den rechtsradikalen Hintergrund der Tat ab. So hatte die Polizei in Sven P.s Jugendzimmer Dutzende Nazi-Devotionalien und indizierte Rechtsrock-CDs vorgefunden, auf Christian W.s Körper ist ein Hakenkreuz eintätowiert. Der Vorsitzende Richter sagte denn auch in der Urteilsbegründung, das neonazistische Menschenbild der Angeklagten habe bei der Auswahl der Opfer eine Rolle gespielt.

Während des gesamten Prozesses waren Familienangehörige des Getöteten im Saal. Sie wurden begleitet von Mitarbeiterinnen des Brandenburger Vereins Opferperspektive. Deren Vertreterin Johanna Kretschmann sagt gegenüber der taz, es sei "wichtig gewesen, dass die Tat von Templin als Mord verurteilt wurde".

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