Prüfung dauert an: Netzsperren-Gesetz verzögert sich
Das geplante Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischer Internetseiten kann nicht planmäßig in Kraft treten. Die EU-Kommission prüft es noch.
BERLIN taz | Das umstrittene Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Internetseiten kann nicht wie geplant Anfang August in Kraft treten. Mitte Juni wurde es zwar vom Bundestag beschlossen und am 10. Juli vom Bundesrat abgesegnet. Um wirksam zu werden, hätte das Gesetz am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, berichtet heise online. Für die Veröffentlichung erforderlich ist die Unterschrift des Bundespräsidenten, die aber noch aussteht, weil das Gesetz im Bundespräsidialamt noch nicht eingetroffen ist.
Hintergrund des Hickhacks: Das Netzsperren-Vorhaben befindet sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums derzeit in einem Notifizierungsverfahren der EU-Kommission. Die Kommission habe den Wunsch geäußert hatte, das Gesetz auf seine Verfassungskonformität zu prüfen, sagte ein Sprecher taz.de. Das Brüsseler Prüfverfahren ist bis Anfang Oktober befristet.
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