Marwa-Prozess: Lebenslange Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die im Gerichtssaal erstochene Ägypterin Marwa El-Sherbini eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert.

Vor Beginn des heutigen Verhandlungstags. Bild: dpa

DRESDEN ap | Oberstaatsanwalt Frank Heinrich sagte am Montag vor dem Dresdner Landgericht, der 28-Jährige habe die Tat in dem Gerichtssaal regelrecht inszeniert. Motiv der feigen und brutalen Messerattacke sei ein "unbändiger, ungebremster Ausländerhass" gewesen.

Der Staatsanwalt beantragte angesichts der Umstände auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Angeklagte hatte das Verbrechen gestanden. Er bestritt aber, die Tat geplant und aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Er sei in Angst und Panik gewesen und habe aus Wut auf die ihn verfolgende Justiz gehandelt. Oberstaatsanwalt Heinrich bezeichnete dies als Schutzbehauptung. Das gezielte und geplante Vorgehen lasse sich auch nicht mit einer spontanen Tat oder einer Affekttat in Einklang bringen. "Es liegt auf der Hand, dass sein Motiv Hass auf Muslime war."

Die 31-jährige schwangere Frau wurde vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes angegriffen, nachdem sie als Zeugin gegen den aus dem russischen Perm stammenden Spätaussiedler ausgesagt hatte. Ihr Mann, der sie schützen wollte, wurde lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte Alex W. stand vor Gericht, weil er die Frau auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft hatte. Die Bluttat sorgte weltweit für Entsetzen.

Heinrich sagte, der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. "Er hat in Killermanier wie ein Berserker auf die Frau und ihren Mann eingestochen, der sie schützen wollte." Er habe gnadenlos noch auf die Frau eingestochen, als die bereits schwerst verletzt auf dem Boden gelegen habe. Das ganze Geschehen habe keine drei Minuten gedauert. Heinrich kreidete dem Angeklagten auch an, bis heute kein Wort des Bedauerns für die schreckliche Tat gefunden zu haben. Er habe stattdessen nach der Tat gegenüber dem Gerichtspsychiater das Opfer sogar noch beleidigt und als Schlampe bezeichnet.

Unerwarteter Angriff

Heinrich sprach von einer "brutalen und feigen Tat", da der Angriff für die Opfer völlig unerwartet gekommen sei. Dem Angeklagten warf er zugleich ein widerliches Selbstmitleid vor. Er habe sich auch in der Hauptverhandlung feige verhalten. Man könne sich kaum vorstellen, wie das Verhalten auf die Hinterbliebenen gewirkt haben müsse.

Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers, Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."

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